Das sagte Anwalt Eberhard Luetjohann am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Das Erzbistum würde in dem Fall immer noch als Gewinner aus dem Gerichtssaal herausgehen, weil es nämlich kein Präzedenzurteil gibt", so Luetjohann.
Erzdiözese stellte Antrag auf Klageabweisung
Der Kläger hatte bereits Anfang Dezember während einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln einen Vergleich unter diesen Bedingungen vorgeschlagen. Die Erzdiözese hingegen stellte einen Antrag auf Klageabweisung.
Nach Aufforderung des Gerichts haben die Anwälte des Betroffenen laut Luetjohann mittlerweile medizinische und psychotherapeutische Dokumente eingereicht, um zu zeigen, wie stark die Missbrauchstaten das Leben des Mannes beeinträchtigten. Sein Mandant kämpfe zudem in spiritueller Hinsicht mit der Kirche, sagte der Anwalt. "Er ist ja ein gläubiger Christ."
Das Landgericht Köln bestätigte der KNA, dass die Stellungnahme des Klägers eingegangen sei. Nun habe das Erzbistum etwa vier Wochen Zeit, um seinerseits eine Stellungnahme einzureichen, sagte Sprecherin Michaela Brunssen. Vor einem Urteil werde es einen weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung geben. Es sei jedoch auch ein anderer Fortgang des Verfahrens möglich, etwa dass sich beide Parteien gerichtlich oder außergerichtlich einigten.
Vorwurf der Amtspflichtverletzung durch Unterlassen
Der Betroffene wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor. Mehr als 320-mal soll er in den 1970er Jahren von einem Priester missbraucht worden sein. Vorwürfe gegen den Geistlichen wurden dem Erzbistum 1980 sowie 2010 bekannt - er konnte dennoch viele Jahre weiter als Seelsorger arbeiten.
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki verzichtete in dem Verfahren darauf, Verjährung zu beantragen. Bei der Verhandlung im Dezember schlug der Vorsitzende Richter Stephan Singbartl die Zahlung einer Summe im unteren sechsstelligen Betrag durch das Erzbistum vor, schloss jedoch höhere Zahlungen nicht aus. Der Betroffene hat bislang vom Erzbistum 25.000 Euro in Anerkennung des Leids erhalten. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kirche.
Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen Bistümer haben. Das gilt auch für die Feststellungsklage eines Missbrauchsbetroffenen vor dem Landgericht Traunstein unter anderem gegen den früheren Papst Benedikt XVI. Da Benedikt gestorben ist, muss nun zunächst die Frage der Rechtsnachfolge geklärt werden.