KNA: Wie bewerten Sie den Brief aus dem Staatssekretariat und was bedeutet er für den Synodalen Weg?
Prof. em. Norbert Lüdecke (Emeritierter Bonner Kirchenrechtler): Meines Erachtens geht es hier um das wenig überraschende Aus für das, was mit dem Synodalen Rat und dem Synodalen Ausschuss geplant ist.
KNA: Bischof Bätzing argumentiert aber, dass sich der Synodale Ausschuss und der im Anschluss zu errichtende Synodale Rat im Rahmen des Kirchenrechts bewegen kann - wie sehen Sie das?
Lüdecke: Das ist die inzwischen kaum noch nachvollziehbare Methode, unerwünschte Mahnungen und Einbremsungen des Apostolischen Stuhls als Unterstützung umzudeuten. Mit seinen Entgegnungen bestätigt Bischof Bätzing kirchenrechtswissenschaftliche Einschätzungen zum Synodalen Weg, die bislang immer überspielt wurden: Wenn alles im Rahmen des Kirchenrechts bleibt, warum ist dann permanent von Entscheidung und Verbindlichkeit gesprochen worden?
Genau hier setzt das Schreiben aus dem vatikanischen Staatssekretariat an, indem es kein Gremium akzeptiert, das Entscheidungsvollmachten gegenüber den Bischöfen haben soll.
KNA: Papst Franziskus hat das Schreiben "in forma specifica" approbiert - was heißt das genau?
Lüdecke: Es heißt, dass der Papst sich etwas zu eigen macht, es in seine Hand nimmt. Es ist damit kein behördlicher Akt der Kurie mehr, sondern einer des Papstes. Gegen Kurienentscheidungen kann man immer noch den Papst anrufen. Gegen den Papst geht gar nichts.
Das Interview führte Joachim Heinz.