Dieser sollte sich als neues bundesweites Beratungs- und Leitungsorgan mit "wesentlichen Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft" befassen.
Weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine nationale Bischofskonferenz seien befugt, ein solches Gremium einzurichten, heißt es in dem auf den 16. Januar datierten Schreiben aus Rom. Unterzeichnet ist es von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und den Kurienkardinälen Luis Ladaria und Marc Ouellet. Sie betonen dabei, dass Papst Franziskus das Schreiben "in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet" habe, dass er also inhaltlich dahinterstehe.
Bischöfe hatten sich an Rom gewandt
Die Geistlichen vertreten darin zudem die Auffassung, dass deutsche Bischöfe nicht zur Teilnahme an einem "Synodalen Ausschuss" verpflichtet seien. Dieser sollte nach bisherigen Plänen die Gründung des "Synodalen Rates" vorbereiten. Dem Ausschuss sollten die 27 Diözesanbischöfe sowie weitere Mitglieder angehören, die von der Vollversammlung des Reformprozesses Synodaler Weg gewählt werden.
Wie dem Schreiben weiter zu entnehmen ist, hatten sich im Vorfeld die Erzbischöfe und Bischöfe von Köln (Woelki), Eichstätt (Hanke), Augsburg (Meier), Passau (Oster) und Regensburg (Voderholzer) an Rom gewandt und gefragt, ob sie an einem "Synodalen Ausschuss" teilnehmen müssen und ob sie teilnehmen dürfen.