Die Staatsanwaltschaften ermittelten konsequent, sobald sich Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht ergäben, erklärte Eisenreich (CSU) am Montag in München. Er fügte hinzu: "Keiner steht in Bayern über dem Gesetz, kein Politiker, kein Wirtschaftsboss und auch kein Geistlicher."
Im kirchlichen Bereich seien seit 2010 mehrere hundert Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren geführt worden.
Räumlichkeiten des Erzbistums München und Freising durchsucht
Die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) hatte berichtet, dass Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei im Rahmen von Ermittlungen im kirchlichen Missbrauchsskandal Räumlichkeiten des Erzbistums München und Freising durchsucht hätten.
Die Aktion habe am 16. Februar im Ordinariat und im Erzbischöflichen Palais stattgefunden. Dabei sollen die Staatsanwälte und Kripobeamten dem Gerücht nachgegangen sein, dass es im Erzbistum einen "Giftschrank" mit heiklen Akten zu Missbrauchsfällen geben könnte.
Kein Verdacht gegen Kardinal Marx
Laut der Zeitung sollen die Ermittler nichts gefunden haben. Davon unabhängig habe das Erzbistum bisher, "soweit bekannt", die von der Staatsanwaltschaft gewünschten Unterlagen immer herausgegeben, auch ohne Durchsuchung. Das Ordinariat ist die Verwaltungszentrale des Erzbistums, das Palais Amts- und Wohnsitz des Erzbischofs. Gegen den amtierenden Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, richte sich kein Verdacht der Justiz, hieß es.
Eisenreich sagte, Durchsuchungen dienten nicht dazu, "ein politisches Signal zu setzen, sondern Beweismittel zu finden". Wenn erforderlich, beantragten die Staatsanwaltschaften einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Dieser könne nur von einem unabhängigen Gericht erlassen werden.
Lob für die MHG-Studie
Die Staatsanwaltschaften ermittelten konsequent. Voraussetzung sei aber, dass sie von einer Straftat Kenntnis erlangten, erklärte der Minister: "Deshalb meine Bitte an alle Betroffenen: Erstatten Sie Anzeige!" Seinen Angaben zufolge kam es seit 2017 bei der Strafverfolgung von Missbrauchsfällen in der Kirche in Bayern in 39 Fällen zu Durchsuchungen bei Geistlichen oder Kirchenangehörigen.
Von der strafrechtlichen Verfolgung sei historische Aufarbeitung zu unterscheiden, so Eisenreich. Die katholische Kirche habe sich hier bereits auf den Weg gemacht. Mit der MHG-Studie 2018 sei ein "großer Schritt" getan worden, doch weitere Aufklärung sei nötig. Dass einige Diözesen eigene Gutachten in Auftrag gegeben hätten, sei zu begrüßen.
"München hat das gemacht, Passau und Würzburg haben inzwischen auch ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die anderen Diözesen in Bayern sollten diesem Beispiel folgen."