In einem Dekret, über das Vatican News am Mittwoch berichtete, wird der Schritt begründet mit den "wachsenden Verpflichtungen (...) für die Erfüllung des Dienstes an der Universalkirche und an den Bedürftigen". Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Kontext seien "außerordentliche Opfer" notwendig, "um mehr Mittel für die Mission des Heiligen Stuhls bereitzustellen".
Keine Mietzuschüsse mehr erlaubt
Betroffen sind von der neuen Anweisung Kardinäle, Leiter von Vatikanbehörden, Präsidenten, Sekretäre und Untersekretäre sowie ähnliche Führungskräfte, die Wohnungen des Heiligen Stuhls oder von Vatikan-Institutionen unentgeltlich oder vergünstigt nutzen.
Laut dem sogenannten Rescriptum sind zudem keine Mietzuschüsse mehr erlaubt. Institutionen, die Eigentümer der Gebäude sind, sollen nun auf den genannten Personenkreis die Preise anwenden, die normalerweise für jene gelten, die kein Amt beim Heiligen Stuhl und im Staat Vatikanstadt innehaben. Die Regelung gilt für neue Verträge oder Verlängerungen, nicht für bereits bestehende Mietvereinbarungen.
Schritt hin zu mehr Transparenz
Das auf den 13. Februar 2023 datierte Schreiben bezieht sich auf ein Treffen von Papst Franziskus und dem neuen Leiter des Wirtschaftssekretariats, Maximino Caballero Ledo. Es tritt unmittelbar mit der Ausfertigung in Kraft, wie es abschließend heißt.
Die Anweisung ist ein weiterer Schritt für Ordnung und Transparenz der Vatikan-Finanzen. Zuletzt hatte Franziskus ein Gesetz erlassen, laut dem es kein Sondervermögen bei Vatikan-Institutionen und -Behörden geben darf. Bereits im vergangenen Jahr ordnete er eine Übertragung aller beweglichen Vermögenswerte des Heiligen Stuhls an die Vatikanbank an. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Finanzskandale im Vatikan gegeben.