Das sagte der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), am Montag im Deutschlandfunk. Eine politische Einigung zwischen den federführenden Ministerien, dem Bundesjustiz- und dem Bundesfamilienministerium, sei bereits vor Ostern erfolgt. Es gebe bei der Ausformulierung des Gesetzentwurfs aber noch Gesprächsbedarf, so Lehmann. Dieser solle nun sehr bald vorgelegt werden.
Selbstbestimmungsgesetz soll kommen
Mit dem englischen Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mitgesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Unter ihnen sind Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung die wohl größteGruppe.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll an die Stelle des bisherigen Transsexuellengesetzes treten. Es sieht eine einheitliche Regelung für trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens vor. Dies soll künftig allein durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich sein. Es geht bei der Reform nicht um geschlechtsangleichende Operationen.