Per Gesetz bestimmte er, dass künftig die ehemaligen Patriarchen und Bischöfe dieser Kirchen nach Vollendung des 80. Lebensjahres bei Synoden nicht mehr stimmberechtigt sind und zudem ihr Wahlrecht bei der Besetzung neuer Führungsämter verlieren. Ausgenommen sind jene Hierarchen, die auch jenseits der 80 noch aktiv ihr kirchliches Leitungsamt in einer Ortskirche ausüben. Sie dürfen weiterhin bei Synoden mitstimmen und an der Wahl neuer Hierarchen teilnehmen.
Das vatikanische Presseamt veröffentlichte das Gesetz in Form eines "Motu Proprio" am Montag; es tritt einen Monat nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Im Vorwort zu dem neuen Gesetz schreibt der Papst, schon seit einiger Zeit hätten Patriarchen, Großerzbischöfe und Bischöfe der östlichen Kirchen ihn darum gebeten, jene über 80-jährigen Hierarchen, die kein Amt mehr ausüben, vom Stimm- und Wahlrecht auszuschließen. Diesem Wunsch komme er nun nach.
Weitere kirchliche Fragen wurden geregelt
In dem "Motu Proprio" regelt der Papst noch weitere kirchenrechtliche Fragen. Dabei geht es darum, wie künftig Kandidaten für das Amt eines Eparchen (Bischofs) benannt und gewählt werden, sowie um die Zulassung von "Experten", die bei Synoden angehört werden können. Zu den mit Rom verbundenen Ostkirchen zählen die griechisch-katholischen Christen in der Ukraine, die Maroniten und die Melkiten im Nahen Osten sowie mehrere Kirchen der indischen, der syrischen, der koptischen und der armenischen Tradition. Sie haben ein eigenes Kirchenrecht, das im sogenannten Ostkirchen-Kodex zusammengefasst ist.
An der Spitze von Ostkirchen steht in der Regel ein Patriarch oder ein Groß-Erzbischof. Synoden (Kirchenversammlungen) haben in diesen Kirchen mehr Entscheidungsbefugnisse als sonst in der katholischen Kirche. Die Synoden wählen die Patriarchen und Groß-Erzbischöfe. Die Wahl wird anschließend vom Papst bestätigt.