Das Landgericht Köln verbot in einem am Mittwoch verkündeten Urteil die Behauptung der "Bild"-Zeitung, der Erzbischof habe einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente gegen den Geistlichen gekannt habe.
Der Kölner Erzbischof klagte gegen einen Online-Bericht von "Bild", wonach er im Jahr 2017 den Priester befördert habe, obwohl er eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein anderes belastendes Dokument aus dessen Personalakte gekannt habe. Der Geistliche hatte unter anderem im Jahr 2001 sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten. Danach hatte es Gerüchte um weiteres übergriffiges Verhalten gegeben.