Das teilte Schulte (58) auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Er gehe fest davon aus, dass das kirchliche Verfahren wie bereits die staatsanwaltschaftliche Untersuchung am Ende feststelle, "dass es durch mich keine vorsätzliche und schuldhafte Grenzverletzung gegenüber Erwachsenen gegeben hat und auch keinen Missbrauch meiner Autorität, um solche Grenzverletzungen zu ermöglichen".
Empfehlung nach Voruntersuchung
Das Bistum hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass der Münsteraner Bischof Felix Genn der Empfehlung einer nun abgeschlossenen kirchlichen Voruntersuchung folge, ein kirchliches Strafverfahren gegen Schulte einzuleiten. In dem Fall, der im Juli 2022 zur Beurlaubung Schultes führte, hatte die Staatsanwaltschaft Münster wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen
In der Folge gab es laut Bistum einen weiteren Vorwurf, der angezeigt wurde. Obwohl die Staatsanwaltschaft in dem zweiten Fall noch ermittle, habe Genn die kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen aller Vorwürfe angeordnet.
Nichts unter den Teppich gekehrt
Schulte nannte es richtig, dass der Bischof nach den Vorwürfen die entsprechenden Untersuchungen eingeleitet habe. "Zeigt dies doch, dass nichts mehr unter den Teppich gekehrt wird und die Zeiten der Vertuschung vorbei sind."
Von Beginn an habe er seinen Teil dazu beigetragen, Fragen aufzuklären. Zugleich kritisierte er die Länge der Untersuchungen, die leider schon zehn Monate dauerten. "Ich hoffe sehr, dass das angestrebte Verfahren nun schnell durchgeführt wird."
Zu dem zusätzlich vom Bistum Münster angekündigten kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren gegen Schulte will der Geistliche sich derzeit nicht äußern. Bistum und Domkapitel werfen ihm vor, unbefugt vertrauliche Dokumente, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben zu haben. Dieser Sachverhalt war laut Bistum auch der Anlass für die endgültige Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen. Der Geistliche weiß nach eigenen Worten nicht, um welche Dokumente es sich im Einzelnen handelt. "Hier stelle ich mich dem Verfahren."
Vorerst keine priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten
Als Dompropst stand Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels, das unter anderem für die Feier der Gottesdienste in der Kathedrale zuständig ist.
Zudem leitete er seit 2010 als Offizial das Kirchengericht in Münster. Bis zum Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens darf Schulte laut Bistum keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben – abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis.
Genn hat den Angaben zufolge den Vatikan angefragt, wo das Strafverfahren geführt werden soll. Sicher sei, dass es wegen möglicher Befangenheit nicht in Münster stattfinde. Das Verwaltungsstrafverfahren werde am Kirchengericht des Bistums Osnabrück geführt.