Das teilte die Diözese am Freitag mit. Auch geistliche Begleitungen seien ihm grundsätzlich untersagt.
Begründet wird die Maßnahme damit, dass sich Ende 2022 zwei Betroffene bei der Interventionsstelle des Bistum gemeldet und von ihren Erfahrungen berichtet hatten.
Vorwurf grenzüberschreitenden Verhaltens
Sie werfen dem Priester grenzüberschreitendes, unangemessenes und sexualisiertes Verhalten im Zusammenhang mit seelsorglichen Begleitungen vor. Laut Bistum sind dies zwei unabhängig voneinander gemachte Aussagen.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben der Diözese bereits im November entschieden, ein Verfahren gegen den Priester wegen Verjährung einzustellen.
Die Pfarrgemeinde und Mitarbeiter der Gemeinde, in der Priester heute wohnt, wurden laut Mitteilung zuvor informiert. Weitere Angaben zur Sache dürfe das Bistum aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht machen.