Wie die unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum am Donnerstag mitteilte, sollen der frühere Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der Trierer Ex-Oberstaatsanwalt Ingo Hromada den Fall untersuchen. Mit den staatlichen Stellen sollen sie eng zusammenarbeiten.
Zwischenbericht nach drei Monaten
Die Ermittler sollen nach drei Monaten einen Zwischenbericht vorlegen und nach einem halben Jahr einen zweiten. Das Projekt sei auf neun Monate angelegt. Am Ende soll ein umfassender Bericht veröffentlicht werden. Die Experten könnten vollständig unabhängig wirken. Finanziert wird die Arbeit durch die Stiftung Aufarbeitung. Die Kommission gründete die Stiftung zum Start ihrer Arbeit 2021; sie ist mit 850.000 Euro aus dem Bischöflichen Stuhl ausgestattet.
Pornografisches Bildmaterial nach Tod gefunden
Im Nachlass des Priesters Edmund Dillinger aus dem Saarland wurden Hunderte Fotos und Diafilmstreifen mit pornografischen Inhalten gefunden. Der Neffe fand die Fotos eigenen Angaben zufolge nach dem Tod des Priesters 2022 in dessen Privathaus. Sie sollen Jugendliche und junge Erwachsene zeigen, auch aus Afrika, und teilweise Dillinger mit im Bild sein.
Hinweise auf Doppelleben in Afrika
Dillinger hatte gute Verbindungen nach Afrika und gründete 1972 den Verein CV Afrika Hilfe. Laut Bistum gibt es Hinweise auf ein Doppelleben des Priesters dort. Die Aufarbeitungskommission sprach von möglichen Hinweisen auf einen bistumsübergreifenden "Pädosexuellenring und auf die sexuelle Ausbeutung von Stipendiaten aus Afrika". Die Ermittler sollen für ihre Untersuchung auch nach Afrika reisen können.
Die Kommission erklärte, sie habe nicht genug Personal, um den Fall selbst "in der gebotenen Geschwindigkeit und Intensität" zu untersuchen. Eine gesonderte Untersuchung sei mit Blick auf die Dimension des Falls und den "anscheinend immensen Umfang der Taten" notwendig. Mit dem Fall befassen sich auch die Staatsanwaltschaften Mainz, die das Material beim Neffen sicherstellte, und Saarbrücken. Sie ermittelt, ob es lebende Tatbeteiligte und nicht verjährte Taten gibt.