Die vatikanische Finanzaufsichtsbehörde (ASIF) hat am Mittwoch ihre Bilanz für 2022 vorgelegt. Die Behörde ist für die Überprüfung von Verdachtsfällen etwa zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig.
Die Zahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen ist demnach im vergangenen Jahr auf 128 gestiegen, 2021 waren es 104. Einen Großteil davon (124) erhielt die Behörde von der Vatikanbank, dem "Istituto per le Opere di Religione" (IOR).
Qualität der Meldungen hat zugenommen
Zwei Meldungen kamen von vatikanischen Behörden, eine von einer dortigen gemeinnützigen Einrichtung, eine von anderer Stelle. Am häufigsten gemeldet wurden laut ASIF unnötig komplexe oder unlogische Aktivitäten, Verwendung von Bargeld und unkooperatives oder verdächtiges Verhalten.
Die Qualität der Meldungen hat laut Behörde weiter zugenommen. Insgesamt wurden 19 Berichte an die vatikanische Staatsanwaltschaft weitergeleitet, davon sieben Erstberichte, 17 ergänzende. Im Jahr zuvor waren es 21. Viele der Berichte betrafen laut Behörde ausländische Unternehmen oder Aktivitäten in Verbindung mit ausländischen Gerichtsbarkeiten.
Die Möglichkeit, Transaktionen bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auszusetzen nahm die Behörde aufgrund von Meldungen fünf Mal wahr. Es handelte sich um einen Gesamtbetrag von 829.050 Euro. Auch gibt es die Option bei Verdachtsfällen, Konten, Gelder oder andere Vermögenswerte für bis zu fünf Arbeitstage einzufrieren. Von dieser wurde 2022 kein Gebrauch gemacht.
Das Risiko der Terrorismusfinanzierung stufte die Behörde als gering ein. Zwischen 2020 und 2022 seien dazu nur drei Meldungen eingegangen, die sich nicht bestätigten.
Interne Zusammenarbeit bewertet
In ihrer 39-seitigen Bilanz bewertete die Finanzaufsichtsbehörde auch die interne Zusammenarbeit zwischen den Behörden, Gremien und Einrichtungen des Heiligen Stuhls und des Staates Vatikanstadt. Diese sei mit 39 ausgehenden und 33 eingehenden Ersuchen um Zusammenarbeit "intensiv und produktiv". Als "sehr wertvoll" bezeichnete die ASIF ebenfalls die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzaufsichtsbehörden, auch wenn die Zahl der gegenseitigen Ersuchen leicht sank.
Die Zahl der Anmeldungen für grenzüberschreitenden Bargeldverkehr hat im vergangenen Jahr zugenommen, ab einem Wert von 10.000 Euro ist diese verpflichtend. Das betraf vor allem den ausgehenden Transport.
Dabei stieg die Zahl der ausgehenden Anmeldungen von 277 im Vorjahr auf 410 im Jahr 2022. Der Betrag erhöhte sich um 1.403.770 Euro. Die eingehenden Anmeldungen sanken leicht von 168 auf 154, wenngleich der angemeldete Gesamtbetrag um 28 Prozent stieg. Insgesamt wurden offiziell 14.725.989 Euro in den Vatikan ein- und 6.273.198 Euro ausgeführt.
Die Errichtung der Finanzinformationsbehörde AIF ("Autorita di Informazione Finanziaria") durch Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 war einer der ersten und wichtigsten Schritte der vatikanischen Finanzreform. Um ihre Kontrollfunktion zu betonen, wurde sie im Dezember 2020 umbenannt in "Autorita di Supervisione e Informazione Finanziaria" (Finanzaufsichts- und Informationsbehörde - ASIF). Ihre Strukturen wurden ebenfalls überarbeitet.