Zudem soll das Zusammenspiel der Aufsichts- und Leitungsorgane verbessert werden, wie es in einem am Dienstag veröffentlichten Papstschreiben heißt. Im Wesentlichen bestätigt Franziskus jedoch die am 8. August 2019 zunächst probehalber erlassenen Statuten.
Neu ist, dass der Aufsichtsrat in Leitlinienkompetenz die Politik des Instituts festlegt, das für die Finanzgeschäfte aller Einrichtungen des Heiligen Stuhls verantwortlich ist.
Kontrolle geht auf Generaldirektor über
Zuvor war dieses Gremium für die Verwaltung und die Aufsicht über das operative Geschäft zuständig. Ausdrücklich werden jetzt von den sieben Mitgliedern des Rats auch nachgewiesene Erfahrung in Finanzwirtschaft und Vertrauenswürdigkeit verlangt.
Die Kontrolle über Verwaltung und Organisation des Instituts und das Bankgeschäft gehen nach den aktualisierten Statuten auf den Generaldirektor über.
Aufgabe des 1942 gegründeten "Instituts für die religiösen Werke" ist die Bewahrung und Verwaltung von Finanzen, Sachwerten und Immobilien, die für religiöse oder wohltätige Zwecke bestimmt sind. In der Vergangenheit geriet das IOR durch Geldwäscheverdacht in Kritik. Seit 2010 gab es mehrere Reformschritte.