Vatikanbank erhält neue Statuten

Reform des Finanzinstituts

Neue Regeln für das Finanzinstitut im Vatikan: Der Papst passt Organisation und Arbeitsweise an und will damit vor allem Tranzparenz schaffen. Das Management muss dem Aufsichtsrat monatlich berichten.

Hauptsitz der Vatikanbank  / © Romano Siciliani (KNA)
Hauptsitz der Vatikanbank / © Romano Siciliani ( KNA )

Papst Franziskus hat neue Statuten für die Vatikanbank erlassen. Das am Samstag vom Vatikan veröffentlichte Dokument enthält Anpassungen der Organisation und Arbeitsweise des "Instituts für die religiösen Werke" (IOR) gegenüber dem bisher geltenden Statut von 1990. Eine Reform des Finanzinstituts vor allem unter Transparenzgesichtspunkten war Teil der von Franziskus unternommenen allgemeinen Erneuerung der Kirchenleitung. Die neuen Statuten gelten zunächst für zwei Jahre.

Aufsichtsrat mit mehr Kompetenzen

Der Aufsichtsrat wird von fünf auf sieben Mitglieder ausgeweitet. Zugleich erhält das Gremium größere Kompetenzen, etwa mit einem Vorschlagsrecht für einen externen Revisor. Die auf fünf Jahre vergebenen Mandate im Aufsichtsrat sowie für die übergeordnete fünfköpfige Kardinalskommission und den Prälaten des Instituts können nur einmal verlängert werden.

Monatlicher Bericht

Das Management der Bank hat dem Aufsichtsrat und dem Prälaten künftig monatlich einen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung vorzulegen. Für den Revisor wird das Auskunftsrecht ausdrücklich festgeschrieben.

Aufgabe des 1942 gegründeten "Instituts für die religiösen Werke" ist die Bewahrung und Verwaltung von Finanzen, Sachwerten und Immobilien, die für religiöse oder wohltätige Zwecke bestimmt sind. In der Vergangenheit geriet das IOR durch Geldwäscheverdacht in Kritik. Seit 2010 gab es mehrere Reformschritte.


Quelle:
KNA
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