Strafprozess gegen Vatikanbank-Manager fortgesetzt

Geld unterschlagen

Gegen einen früheren Präsidenten der Vatikanbank wird weiterhin ermittelt. Laut Angaben der Bank ist durch dubiose Immobiliengeschäfte ein Schaden von etwa 57 Millionen Euro entstanden.

Hauptsitz der Vatikanbank  / © Romano Siciliani (KNA)
Hauptsitz der Vatikanbank / © Romano Siciliani ( KNA )

Der Strafprozess gegen einen früheren Präsidenten der Vatikanbank IOR und seinen Rechtsberater ist am Donnerstag vor dem vatikanischen Gerichtshof fortgesetzt worden. Angeklagt sind Ex-IOR-Präsident Angelo Caloia (79) und sein Anwalt Gabriele Liuzzo (95) wegen Unterschlagung und Geldwäsche bei Immobilienverkäufen in den Jahren 2001 bis 2008.

Drei Stunden Verhandlung

Aus Altersgründen war Liuzzo selbst nicht erschienen. Anders als beim Prozessauftakt fehlte dieses Mal auch Caloia. Beide waren durch ihre Anwälte vertreten. Anwesend waren zudem Vertreter des IOR sowie der beteiligten Immobiliengesellschaft SGIR.

Nach der Verlesung der Anklagepunkte und einiger Verfahrenspunkte benannte das Gericht drei Sachverständige: je einen für Immobilienschätzung, für Finanzaktionen sowie für die Übersetzung relevanter Dokumente. Nachdem die genauen Aufträge an diese geklärt waren, beantragte die Verteidigung, weitere Beweismittel vorlegen zu können. Dem gab das Gericht mit einer Frist bis zum 9. Juli, in Ausnahmefällen bis 13. Juli, statt.

Nach gut dreistündiger Verhandlung wurde der Prozess auf ein zunächst noch unbestimmtes Datum vertagt. Beim Prozessauftakt am 9. Mai hatte allein Caloia mehr als 50 Zeugen benannt.

Immobilien unter Wert verbucht

Nach Angaben des "Istituto per le Opere di Religione" (IOR) ist der Bank durch dubiose Immobiliengeschäfte ein Schaden von etwa 57 Millionen Euro entstanden. Laut Medienberichten über den Fall wurden Immobilien unter Wert verbucht und zusätzlich gezahlte Barbeträge unterschlagen. Neben Angelo Caloia und Gabriele Liuzzo soll auch der inzwischen verstorbene damalige Generaldirektor Lelio Scaletti an dem Vorgang beteiligt gewesen sein.

Das aktuelle Gerichtsverfahren ist Ergebnis einer 2014 begonnenen Untersuchung durch den vatikanischen Staatsanwalt. 2013 hatte das IOR auf Anweisung Papst Benedikts XVI. unter seinem damaligen Präsidenten Ernst von Freyberg damit begonnen, die eigenen Bankgeschäfte kritisch zu untersuchen.


Angelo Caloia / © Osservatore Romano (KNA)
Angelo Caloia / © Osservatore Romano ( KNA )
Quelle:
KNA