Die Staatsanwaltschaft Köln veröffentlichte am Dienstag folgende Presseerklärung:
In dem bei der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Aktenzeichen 121 Js 945/22 geführten Verfahren, in dem die Ermittlungen wegen der gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki von verschiedenen Anzeigeerstattern erhobenen Vorwürfe der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) und des Meineides (§ 154 StGB) in mehreren vom Beschuldigten klägerseitig geführten Zivilstreitverfahren zusammengeführt worden sind, sind heute ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnungen vollstreckt worden.
Durchsucht wurden seit 8:00 Uhr an insgesamt sechs Orten, vier davon in Köln und je einer in Kassel und Lohfelden, die Räumlichkeiten des Generalvikariats, des Offizialats und des Erzbischöflichen Hauses sowie ferner die Geschäftsräume des den E-Mail-Verkehr im Erzbistum Köln verwaltenden EDV-Dienstleisters. Die Maßnahmen verliefen ohne Zwischenfälle und trafen an den jeweiligen Durchsuchungsorten weitgehend auf Kooperation.
Ziel der Maßnahmen war die Sicherstellung schriftlicher Unterlagen und die Erhebung der innerbistümlichen Kommunikation zu den Vorgängen, in deren Zusammenhang die als unwahr angezeigten Äußerungen des Beschuldigten gefallen sind. Die Aus- und Bewertung der sichergestellten Beweismittel wird geraume Zeit in Anspruch nehmen.
An den Maßnahmen waren rund dreißig Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Maßnahmen auf die Erhellung eines lediglich anfänglichen Verdachtes und insoweit auf die Feststellung sowohl belastender als auch entlastender Umstände richten. In diesem Stadium des Verfahrens beansprucht die im Strafprozess ohnehin bis zu einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil zu beachtende Unschuldsvermutung in ganz besonderem Maße Geltung. Zur Vermeidung entsprechender Missdeutungen wird im Übrigen explizit darauf hingewiesen, dass dem Beschuldigten in keiner Weise die aktive oder auch nur passive Vertuschung von oder gar Beteiligung an Missbrauchstaten zur Last gelegt wird.
Weitere Angaben können angesichts des Verfahrensstandes und der persönlichkeitsrechtlichen Implikationen des Falles zurzeit nicht gemacht werden.
Erzbistum Köln bestätigt Untersuchungen
Unterdessen hat auch das Erzbistum Köln die juristische Maßnahme bestätigt und eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht:
Die Staatsanwaltschaft Köln hat heute Geschäftsräume des Erzbistums Köln durchsucht. Durch Einblick in die Geschäftsunterlagen und E-Mails des Erzbistums soll festgestellt werden, ob der gegen Kardinal Rainer Maria Woelki erhobene Vorwurf, ein Aussagedelikt begangen zu haben, belegt oder aber im Gegenteil widerlegt werden kann.
Erfahrungsgemäß wird es geraume Zeit in Anspruch nehmen, bis das Ergebnis vorliegt. Bis dahin bitten wir die Öffentlichkeit, eine ergebnisoffene Untersuchung nicht zum Anlass zu nehmen, Vorverurteilungen auszusprechen.