Katholische Bischöfe mischen in Suizidbeihilfe-Debatte mit

Rufe nach Prävention und Schutz

Wenige Tage vor der geplanten Bundestagsentscheidung über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid hält die Debatte weiter an. Katholische Bischöfe wie unter anderem Bätzing, Genn, Koch und Jung beziehen dabei klar Stellung.

Hand einer Pflegerin liegt auf dem Handrücken eines Patienten auf einer Intensivstation / © Harald Oppitz (KNA)
Hand einer Pflegerin liegt auf dem Handrücken eines Patienten auf einer Intensivstation / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein umfassendes Schutzkonzept und ein Präventionsgesetz. Ähnlich äußerten sich auch andere Bischöfe.

Aus Sicht des Vorstandes der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bleibt die Vorbeugung von Suizid auf der Strecke.

Bätzing plädiert für eine Kultur der Lebensbejahung und Fürsorge

Bätzing, Bischof von Limburg, mahnte in einer am Sonntag in Bonn veröffentlichten Erklärung, dass sich der assistierte Suizid nicht als "selbstverständliche Form der Lebensbeendigung" durchsetzen dürfe.

"In diesem Sinn treten wir für eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz ein." Der Kirche liege sehr daran, eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge zu bewahren.

Bischof Bätzing / © Beatrice Tomasetti (DR)
Bischof Bätzing / © Beatrice Tomasetti ( DR )

Der Bundestag will am Donnerstag über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz entscheiden. Diese reagieren auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Karlsruhe postulierte Grundrecht auf "selbstbestimmtes" Sterben

Die Karlsruher Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert, das die Hilfe Dritter einschließt. Sie empfahlen dem Gesetzgeber zugleich, ein Schutzkonzept zu schaffen.

Nach Bätzings Worten sollte das Konzept versuchen, die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima zu bewahren.

Eine vorgesehene Pflichtberatung solle auf das bestehende Regel- und Beratungssystem zurückgreifen. Zugleich müsse eine gesetzliche Regelung auch jene schützen, die nicht mit dem Thema Suizid konfrontiert werden wollten.

Genn fordert Stärkung der Suizid-Prävention und Hospiz-Bewegung

Diesen Anliegen trage der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) nicht hinreichend Rechnung.

Bätzing verlangte zugleich einen Ausbau der Prävention im Sinne des Entschließungsantrags von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU).

Felix Genn, Bischof von Münster, während eines Interviews am 1. Juli 2021 in Köln. / © Harald Oppitz (KNA)
Felix Genn, Bischof von Münster, während eines Interviews am 1. Juli 2021 in Köln. / © Harald Oppitz ( KNA )

Münsters Bischof Felix Genn betonte in einer Predigt, es lohne sich, "Suizid-Prävention zu verstärken, die Hospiz-Bewegung zu unterstützen, alles, was an Palliativem in den Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen geleistet wird, mit mehr Geld zu unterstützen und zu fördern".

Koch unterstreicht Bedeutung des Lebensschutzes für die Kirche

In einem am Samstag gesendeten Beitrag für den RBB-Hörfunk hatte der Berliner Erzbischof Heiner Koch erklärt, die Kirche sehe den Schutz des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende als eine ihrer wichtigsten Aufgaben.

Zugleich betonte er: "Wir verurteilen keinen Menschen, der seine Not nicht mehr aushalten kann oder sich anderen Menschen aufgrund seines Leidens nicht mehr zumuten möchte."

Erzbischof Heiner Koch (Erzbistum Berlin)

Patientenschützer Brysch sagte in Dortmund, die Abgeordneten müssten sich bewusst machen, dass mit Regelungen "harte Suizide" nicht verhindert würden.

Patientenschützer warnt vor gefährlicher Wirkung auf Geschwächte

"Auch gehen die vorliegenden Entwürfe über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen."

Eine Ablehnung der Anträge sei die einzige Möglichkeit, ein ethisches Dilemma nicht zu vergrößern. "Eine Ablehnung bedeutet keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung."

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, am 8. Juni 2022 in Köln / © Tatiana Kurda/Deutsche Stiftung Patientenschutz (KNA)
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, am 8. Juni 2022 in Köln / © Tatiana Kurda/Deutsche Stiftung Patientenschutz ( KNA )

Brysch forderte: "Zugleich sollte der Sterbehelfer selbst strafrechtlich in den Blick genommen werden. Schließlich erfordert sein Tun höchste Sachkunde, und er hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird.

Zudem hat jeder Suizidhelfer persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande kommt." Ausgeschlossen werden müsse, "dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen".

Jung warnt vor finanziellem Druck auf Alte und Schwache

Bischof Franz Jung / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Franz Jung / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Der Würzburger Bischof Franz Jung betonte am Sonntag, dass es wichtig sei, sich gegen assistierten Suizid einzusetzen.

Er warnte davor, auf alte und kranke Menschen könne der Druck entstehen, anderen nicht auf der Tasche zu liegen.

Alternativen zur Sterbehilfe

Wie steht die Kirche zur Sterbehilfe?

Die Kirche lehnt die organisierte oder kommerzielle Beihilfe zum Suizid sowie den ärztlich assistierten Suizid ab, weil sie es seit jeher als ihr Selbstverständnis betrachtet, das Leben von seinem Beginn an bis zu seinem Ende hin zu schützen.

Welche Alternativen sieht die Kirche zur Sterbehilfe?

Symbolbild Pflege / © Robert Kneschke (shutterstock)
Quelle:
KNA