Termin für Schmerzensgeld-Verhandlung gegen Bistum Trier

Frau fordert 20.000 Euro

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss am 6. September vor dem Arbeitsgericht Trier erscheinen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, geht es um die Schmerzensgeldklage einer Bistumsangestellten und Missbrauchsbetroffenen.

Bischof Stefan Ackermann / © Harald Tittel (dpa)
Bischof Stefan Ackermann / © Harald Tittel ( dpa )

Die als Karin Weißenfels bekannte Frau fordert von Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld. Hintergrund ist, dass der Bischof den wirklichen Namen der unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe vor etwa 40 Mitarbeitenden offengelegt hatte.

Die Frau gibt an, dies habe sie retraumatisiert und gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Ackermann unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat um Entschuldigung.

Mehrfacher Missbrauch und Übergriffe

Die Frau hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet. Im März fand in dem Rechtsstreit bereits ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt, bei dem sich die Parteien nicht einigten. Ein weiterer Gerichtstermin im Juni fiel krankheitsbedingt aus.

Bistum Trier

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)
Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Bistum Trier ist das älteste in Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 12.870 Quadratkilometern. Im Bistum Trier, das Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, leben etwa 2,5 Millionen Menschen. Als erster Bischof von Trier gilt der heilige Eucharius im dritten Jahrhundert. Das spätere Erzbistum, dessen Oberhirten seit 1198 auch Kurfürsten waren, war eines der wichtigsten im alten Reich. 

Quelle:
KNA