Kein Verfahren gegen Dillinger-Neffen

Wegen geringer Schuld eingestellt

Im Missbrauchsfall um Priester Dillinger hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen dessen Neffen eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, kinderpornografische Fotos seines Onkels nicht sofort an die Polizei weitergegeben zu haben.

Keine Anklage für den Boten - Der Neffe von Edmund Dillinger hat die Missbrauchsvorwürfe in diesem Jahr öffentlich gemacht. / © Sven Hoppe (dpa)
Keine Anklage für den Boten - Der Neffe von Edmund Dillinger hat die Missbrauchsvorwürfe in diesem Jahr öffentlich gemacht. / © Sven Hoppe ( dpa )

Die Staatsanwaltschaft Mainz teilte am Freitag mit, der Neffe Edmund Dillingers habe die Bilder ohne erkennbare sexuelle Motivation besessen, um sie für eine Aufarbeitung des vermuteten Missbrauchs zur Verfügung stellen zu können.  

Der Neffe hatte nach dem Tod seines Onkels in dessen Wohnung hunderte Bilder gefunden, die unter anderem nackte junge Menschen zeigen. Er hatte sich mit dem Material zunächst an das Bistum Trier und dann an die Medien gewandt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen ihn wegen des Verdachts, das gefundene Material weder vernichtet noch einer Strafverfolgungsbehörde übergeben zu haben.

4.385 Fotos ausgewertet - zehn strafrechtlich relevant

Konkret wertete die Staatsanwaltschaft demnach 4.385 Fotos aus, darunter Dias und Papierfotos. "Die Auswertung ergab, dass keines der sichergestellten Bilder sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern oder Jugendlichen zeigt. Keines der Bilder enthält kinderpornografische Darstellungen", teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Zehn Aufnahmen zeigen demnach strafrechtlich relevante jugendpornografische Inhalte. Weitere zwölf Fotos sind laut Staatsanwaltschaft im Grenzbereich zu Jugendpornografie einzuordnen. 

Dillinger soll mehr als vier Jahrzehnte lang Jugendliche und junge Erwachsene missbraucht, nackt fotografiert, die Bilder gesammelt und darüber Buch geführt haben. Er starb 2022.  Inzwischen wirft der Neffe umgekehrt der Polizei im Saarland vor, Beweismittel und persönliche Dokumente seines Onkels vernichtet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken will sich dazu zeitnah erklären.

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )
Quelle:
KNA