Caritas öffnet Anerkennungsverfahren für Missbrauchsopfer

Unterstützung bei Leid und Gerechtigkeit

Der Deutsche Caritasverband schließt sich dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz an, um Betroffenen sexualisierter Gewalt eine schnelle Entscheidung über Anerkennungsleistungen zu ermöglichen. Das Verfahren bleibt freiwillig.

Symbolbild Kirche und Geld / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Kirche und Geld / © Harald Oppitz ( KNA )

Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas haben künftig die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung des Leids bei der katholischen Kirche zu stellen. Der Deutsche Caritasverband tritt zum 1. August dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz bei, das seit mehr als zwei Jahren bei den (Erz-)Diözesen und Orden Anwendung findet, wie die Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte.

Mit diesem Schritt solle Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, geholfen werden, eine schnelle und vor allem systematisch geregelte Entscheidung über eine Anerkennungsleistung erhalten, erklärte die zuständige Vorständin des Deutschen Caritasverbandes, Susanne Pauser.

Zuspruch von der Deutschen Bischofskonferenz 

Die Zahlungen an Betroffene seien Ausdruck der institutionellen Mitverantwortung der verbandlichen Caritas. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger, Vorsitzender der Kommission für caritative Fragen der Bischofskonferenz, begrüßte den Schritt.

Betroffene können ihre Anträge auf Anerkennungsleistungen bei den zuständigen Ansprechpersonen der Diözesan-Caritasverbände oder - wo dies vereinbart ist - der (Erz-)Diözesen einreichen, die auch Hilfestellung bei der Antragstellung leisten.

Verfahren bleibt freiwillig

Die Anträge werden geprüft und anschließend an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn weitergeleitet, die dann über die Höhe der Anerkennungsleistung entscheidet.

Caritas und Bischöfe verweisen darauf, dass dieses Verfahren auch im Bereich der Caritas eine freiwillige Leistung sei. Betroffene könnten ihre Rechtsansprüche weiterhin auch in ordentlichen Gerichtsverfahren geltend machen.

Keine Höchstgrenze

Die seit dem 1. Januar 2021 tätige UKA hat bis Ende 2022 rund 41 Millionen Euro für die Anträge von Betroffenen angewiesen. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert sie sich nach eigener Darstellung an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberem Rand.

Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Die Verfahrensordnung sieht lediglich vor, dass bei Beträgen oberhalb von 50.000 Euro die jeweiligen kirchlichen Institutionen zustimmen. Diese Zustimmung ist laut Angaben der UKA bislang stets erfolgt.

Es geht um viel Geld

Im Juni hatte das Landgericht Köln entschieden, dass das Erzbistum Köln einem missbrauchten früheren Messdiener eine Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Inzwischen fordert eine weitere Betroffene nun eine Entschädigung von 830.000 Euro.

In Bayern verhandelt das Landgericht Traunstein über die Schmerzensgeldforderung eines Missbrauchsopfers von mindestens 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising. Der Prozess soll im September fortgesetzt werden.

Caritas Deutschland

Der Deutsche Caritasverband (DCV) ist der größte Wohlfahrtsverband Europas. Die Dachorganisation katholischer Sozialeinrichtungen setzt sich für Menschen in Not ein. Mit rund 690.000 hauptamtlichen Mitarbeitern - 80 Prozent sind Frauen - ist die Caritas zudem der größte private Arbeitgeber in Deutschland. Der Begriff "caritas" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Nächstenliebe. Sitz des 1897 gegründeten Verbands ist Freiburg. Wichtige Bedeutung haben die Büros in Berlin und Brüssel.

Hinweisschild der Caritas / © Michael Althaus (KNA)
Hinweisschild der Caritas / © Michael Althaus ( KNA )
Quelle:
KNA