Das freiwillige Zahlungssystem der Kirche sei auf Grundlage der Entscheidungen staatlicher Gerichte zu überprüfen sowie die Höhe der Anerkennungsleistungen angemessen anzupassen, sagte Claus am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Gleiches gelte für die aktuellen Verfahrensweisen der evangelischen Kirche. Claus äußerte sich mit Blick auf eine neue Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln.
Am Dienstagabend war bekanntgeworden, dass ein Missbrauchsopfer das Erzbistum auf ein hohes Schmerzensgeld verklagt hat. Eine Pflegetochter des inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priesters U. fordert demnach eine Entschädigung von 830.000 Euro plus 20.000 Euro für weitere Kosten.
In einem ersten derartigen Prozess hatte das Landgericht Köln Mitte Juni entschieden, dass das Erzbistum Köln einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Berufungsfrist läuft laut Landgericht Ende des Monats aus.
Die Frage der Amtshaftung
Claus erklärte, es gehe um die Frage der Amtshaftung kirchlicher Institutionen in Fällen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es sei wichtig, dass hierüber systematisch die Frage der institutionellen Verantwortung für solche Tatkomplexe gerichtlich geklärt werde.
Zivilrechtliche Verfahren könnten dazu beitragen, dass umfassend identifiziert werde, welche Pflichtverletzungen in kirchlichen und staatlichen Institutionen Schadenersatzansprüche auslösen könnten. Dies stärke über den jeweiligen Einzelfall hinaus Betroffenenrechte insgesamt.
In einem KNA-Interview hatte die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), Margarete Reske, unlängst erklärt, man beobachte die laufenden Prozesse vor staatlichen Gerichten. Eine Bewertung sei erst nach Abschluss der Prozesse möglich.