Bundesländer sehen Ablösung der Staatsleistungen kritisch

Schlechter Zeitpunkt wegen angespannter Haushaltslage

Die Bundesländer bleiben skeptisch gegenüber dem Vorhaben der Bundesregierung, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes zeigt: Für die Mehrheit der Länder hat dues keine Priorität.

Euroscheine auf einem Tisch / © WINDCOLORS (shutterstock)
Euroscheine auf einem Tisch / © WINDCOLORS ( shutterstock )

Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Landesregierungen der 14 Länder, die Staatsleistungen zahlen, ergab, hat die Ablösung für die überwiegende Mehrheit keine Priorität. Einige sehen das wegen der derzeit angespannten Haushaltslage dezidiert kritisch.

Schlechter Zeitpunkt für die Länder

Es sei ein schlechter Zeitpunkt, hieß es etwa aus Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Man sei grundsätzlich offen, zentrale Fragen müssten aber noch geklärt werden, erklärten wiederum Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Kirchensteuer

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder an ihre Religionsgemeinschaft. In der Regel beträgt sie neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent. Sie wird auch auf Kapitalerträge erhoben. Rentner und Pensionäre zahlen Kirchensteuer nur, wenn sie Einkommensteuer zahlen.

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Viele Länder verwiesen auf die in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Position, das Thema zunächst zurückzustellen. Die Ampel-Koalition will die Ablösung in dieser Wahlperiode eigentlich angehen.

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts.

Mehr als 600 Millionen Euro Staatsleistungen pro Jahr

Sie sind von der Kirchensteuer und staatlichen Förderungen für soziale Dienstleistungen oder Bildungsangebote zu unterscheiden.

Wie die Rückmeldungen aus den Bundesländern ergaben, summieren sich die Staatsleistungen inzwischen auf mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr.

Rund 638 Millionen Euro zahlen die Länder in diesem Jahr, hauptsächlich an die evangelische (rund 356 Millionen Euro) und die katholische (rund 247 Millionen Euro) Kirche.

Auch Gebäude und Bildungseinrichtungen werden gefördert

In deutlich kleinerem Umgang erhalten auch die altkatholische, die reformierte und die Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche Staatsleistungen.

In Bayern werden zudem 27 Millionen Euro für kirchliche Gebäude, in Baden-Württemberg gut 4 Millionen Euro für konfessionelle Seminare sowie kirchliche Studieneinrichtungen gezahlt.

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich in diesem Jahr mit rund 3,6 Millionen Euro an Baulasten der evangelischen Nordkirche. Hamburg und Bremen zahlen keine Staatsleistungen.

Fragen und Antworten zu den Staatsleistungen an die Kirchen

Welche Leistungen des Staates resultieren bis heute aus der Enteignung der Kirchen vor rund 220 Jahren? Die weltlichen Landesherren haben im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eine Vielzahl unterschiedlichster Leistungspflichten und Entschädigungszahlungen übernommen, die unter dem Begriff Staatsleistungen zusammengefasst sind. Dazu gehören etwa Baulasten für kirchliche Gebäude, Zuschüsse zur Besoldung des Klerus und viele andere Geld- und verschiedenste Sachleistungen.

Kirche aus gefalteten Geldscheinen / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kirche aus gefalteten Geldscheinen / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
epd