Jurist sieht gute Chance zur Ablösung der Staatsleistungen

"Erfolgversprechend wie noch nie"

Der Religionsverfassungsrechtler Peter Unruh sieht die historische Chance, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Die bisherigen Beratungen seien auf der sachlichen Ebene so erfolgversprechend wie noch nie, sagte Unruh.

Autor/in:
Franziska Hein
Wie könnten die Staatsleistungen an die Kirche abgelöst werden?  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Wie könnten die Staatsleistungen an die Kirche abgelöst werden? / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Diese Chance nähre sich aus dem Umstand, dass die aktuelle Bundesregierung das Vorhaben sehr stark vorantreibe, sagte der Präsident des Landeskirchenamtes der Nordkirche dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auf der Arbeitsebene sei man bei den Beratungen schon sehr weit gekommen.

"Es gibt bislang eine Reihe von Fortschritten und Übereinkünften, die das Ziel in Reichweite gerückt haben", sagte Unruh. Allerdings hatten die Länder mit Verweis auf die schlechte Haushaltslage jüngst das Vorhaben auf Eis gelegt.

Mit Blick auf die bisher guten Beratungen sei es zwar schade, dass die Länder diese Position einnähmen, sagte Unruh. Jedoch zeigten die Kirchen Verständnis für diese Haltung.

"Mehrbelastung der Länderhaushalte"

"Natürlich wird es um eine Mehrbelastung der Länderhaushalte gehen, und natürlich wissen auch wir, dass die Haushalte durch die derzeitigen Krisen stark belastet sind. Die Länder müssen bei der Ablösung im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit handeln können."

Die Beratungen hätten das konkrete Ablösungsmodell noch offen gelassen. Er gehe er aber davon aus, dass auch darüber Einigkeit erzielt werden könne. "Die bisherigen Beratungen sind auf der sachlichen Ebene so erfolgversprechend wie noch nie", sagte Unruh, der selbst an den Gesprächen teilnahm.

Was macht die Kirche mit den Kirchensteuern? / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Was macht die Kirche mit den Kirchensteuern? / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )

Den Kirchen sei wichtig - und das sei auch historisch so gewollt -, dass die Ablösung den Kirchen ermögliche, die Aufgaben, die bisher mit den Staatsleistungen erfüllt worden sind, auch künftig erfüllen zu können. Die Ablösung müsse dazu führen, dass die Kirchen einen Kapitalstock hierfür aufbauen können, erläuterte Unruh.

Kirchen könnten Aufgaben auch künftig erfüllen 

Historisch vorgesehen sei eine Einmalzahlung mit einem Kapitalisierungsfaktor, mit dem die Gesamtsumme der geleisteten Zahlungen zum Zeitpunkt der Ablösung multipliziert wird. Eine solche Einmalzahlung nannte Unruh "unrealistisch", da sie eindeutig eine Überforderung der Länderhaushalte bedeute.

Deswegen werde über eine deutliche zeitliche Streckung der Ablösung nachgedacht. Die Länder könnten beispielsweise für etwa 40 Jahre jährlich den doppelten Betrag der in den Staatskirchenverträgen festgeschriebenen Staatsleistungsbeträge zahlen, sagte Unruh. 

Der Vorteil für die Kirchen bestehe darin, dass sie aus den weiter fortgezahlten Staatsleistungen ihre laufenden Aufgaben finanzieren und gleichzeitig einen Kapitalstock aufbauen könnten für die künftige Erfüllung der Aufgaben, die bisher mit den Staatsleistungen finanziert werden.

Langfristige Vorteile für die Länder

Dabei handelt es sich neben Ausgaben für die Pfarrbesoldung um Geld unter anderem für Aufgaben, die einen Beitrag für die Gesellschaft leisten, in Themenfeldern wie Seelsorge, Bildung, Kultur und Soziales, die der Staat nicht oder nur partiell bedient.

Entwicklung der Kirchensteuer von 2000 bis 2017 / © Harald Woblick (KNA)
Entwicklung der Kirchensteuer von 2000 bis 2017 / © Harald Woblick ( KNA )

Für die Länder bedeute der Vorschlag zwar temporär erhöhte Verpflichtungen, die aber Planungssicherheit versprechen und auf etwa vier Jahrzehnte begrenzt seien. Danach trete dauerhaft eine deutliche Entlastung der Länderhaushalte ein.

Politisch liege der Ball zur Fortführung der Beratungen über den Entwurf eines Bundesgrundsätzegesetzes für die Ablösung der Staatsleistungen im Spielfeld des Bundes, betonte Unruh. Die Kirchen begleiteten diesen Prozess "ablösungsfreundlich". Er hoffe aber, dass es gelingen könne, die Länder an den Verhandlungstisch zurückzuholen, wenn man ihnen die langfristigen Vorteile der Ablösung verdeutliche.

Kirchensteuer

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder an ihre Religionsgemeinschaft. In der Regel beträgt sie neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent. Sie wird auch auf Kapitalerträge erhoben. Rentner und Pensionäre zahlen Kirchensteuer nur, wenn sie Einkommensteuer zahlen.

 © Wirestock Creators (shutterstock)
Quelle:
epd