2019 habe die Frau, die damals in den 90er Jahren noch minderjährig war, die Übergriffe gemeldet. Eine Voruntersuchung kam aber, wie das Bistum nun einräumte, fälschlich zu dem Schluss, dass die Hinweise für ein kirchliches Strafverfahren nicht ausreichten. Zudem wurde der Vorgang nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, nach Rom gemeldet.
Bischof: "Ein Scheitern, das nicht mehr vorkommen darf"
"Dass es nicht gelungen ist, die korrekten Schritte umzusetzen, anerkennt der Bischof als ein Scheitern, das nicht mehr vorkommen darf", heißt es in der aktuellen Stellungnahme von Bischof Felix Gmür. Die internen Verfahrensfehler hätten der betroffenen Person zusätzlichen Schaden zugefügt. Der gesamte Sachverhalt werde zurzeit vom Vatikan überprüft.
Zwar hatte das Bistum Basel nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Weil die Taten aber bereits strafrechtlich verjährt waren, wurde nicht weiter ermittelt. Eine Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz erkannte den Fall inzwischen jedoch als "schwerwiegend" an. Dem mutmaßlichen Opfer wurden 15.000 Schweizer Franken (15.700 Euro) Entschädigung gezahlt.