Missbrauchsbetroffene fordern Verfahrensänderung

Appell an Bischöfe

Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche haben die Bischöfe aufgefordert, das Entschädigungssystem zu reformieren. Bei ihrer Herbstvollversammlung müssten die Bischöfe das bestehende System dringend weiterentwickeln.

Plakat mit der Aufschrift Fragt die Betroffenen (Archiv) / © Julia Steinbrecht (KNA)
Plakat mit der Aufschrift Fragt die Betroffenen (Archiv) / © Julia Steinbrecht ( KNA )

So heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz. Sie müssten Rahmenbedingungen schaffen, die Zivilklagen von Betroffenen unnötig machten.

"Es braucht ein Entschädigungssystem, das durch  eine niedrigschwellige Plausibilitätsprüfung den Betroffenen Leistungen zuerkennt, die in Art und Höhe den  Sprüchen weltlicher Gerichte entsprechen."

Das inzwischen rechtskräftige Schmerzensgeldurteil des Kölner Landgerichts habe gezeigt, dass das aktuelle System der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) im Hinblick auf finanzielle Leistungen, aber auch auf die Transparenz des Anerkennungsprozesses weiterentwickelt werden müsse, so der Beirat.

Landgericht Köln hatte Urteil gesprochen

Im Kölner Fall hatte das Landgericht einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zugesprochen. Das Erzbistum hatte zuvor auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Landgericht Köln / © Oliver Berg (dpa)
Landgericht Köln / © Oliver Berg ( dpa )

Der Betroffenenbeirat sieht sich durch das Urteil bestätigt. Das Gericht habe eindeutig eine Mithaftung der Bistümer bestätigt. Wenn die Bischöfe nicht handelten und das Anerkennungssystem reformierten, seien weitere Zivilklagen zu erwarten. "Dieses strategische Taktieren geht am Ende zu Lasten der Betroffenen. Viele sind nicht in der Lage, aus intellektuellen, emotionalen und/oder finanziellen Überforderungen heraus solche prozessualen Auseinandersetzungen durchzustehen."

Auch wenn einzelne Bistümer wie Köln auf die Einrede der Verjährung verzichteten, "bliebe insbesondere die Beweisaufnahme für das klagende Opfer immer eine Extrembelastung und zumeist eine unüberwindbare Hürde".

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )
Quelle:
KNA