Missbrauchsbetroffener kritisiert deutsche Bischöfe

Anerkennungsleistungen zu niedrig

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz sieht Mängel bei der Anerkennung von sexualisierter Gewalt. Viele kirchliche Verantwortungsträger seien nicht bereit, dem Leid eine angemessene Anerkennung folgen zu lassen.

Deutsche Bischöfe beim Ad-limina-Besuch im Petersdom / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Deutsche Bischöfe beim Ad-limina-Besuch im Petersdom / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Das kritisierte Beiratssprecher Johannes Norpoth in der Zeitschrift "Herder Korrespondenz" (Dezember).

Die an die Mehrheit der Betroffenen ausgezahlten Anerkennungsleistungen seien zu niedrig, und die Bischöfe verweigerten sich einer Anhebung, so Norpoth. Er beschrieb die Verfahren und Entscheidungswege bei Anerkennungszahlungen unter der Leitung der unabhängigen Kommission UKA als intransparent.

Kirche als "Täterorganisation"

Es könne bei Betroffenen neue Traumata auslösen, wenn sie im Antragsverfahren erneut Verschwiegenheit und Intransparenz erführen. Norpoth bezeichnete die Kirche als "Täterorganisation" und rief die Bischöfe zu einer "Anerkennung des Leids in tätiger Reue" auf.

Johannes Norpoth / © Julia Steinbrecht (KNA)
Johannes Norpoth / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Anerkennungszahlungen können laut den aktuellen Regeln bei bis zu 50.000 Euro je Antragsteller liegen. Die Betroffenenvertreter kritisieren, dass die meisten Zahlungen weitaus niedriger seien.

Norpoth geht davon aus, dass mehr als 40 Prozent der 2021 ausgezahlten Beträge unter 10.000 Euro lagen. Über die Höhe der Zahlungen entscheiden unabhängige Experten, Antragsteller müssen detaillierte Angaben zum erlittenen Missbrauch einreichen.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA