Den Anstoß dazu habe eine kürzlich veröffentlichte Pilotstudie der Universität Zürich gegeben, in der Hunderte Missbrauchsfälle in den Reihen der Schweizer Kirche festgestellt wurden. Die Taten reichen bis zu sieben Jahrzehnte zurück.
Zivile Strafverfolgung vor Kirchenrecht
Vorrang hätten weiterhin die zivilen Strafverfolgungsbehörden, die bei entsprechenden Vorkommnissen zwingend eingeschaltet werden müssten, heißt es in der aktuellen Erklärung. Das kirchliche Gericht solle sich jedoch zusätzlich mit möglichen Sanktionen befassen, wenn ein Verstoß gegen Kirchengesetze vorliege.
Die Bischofskonferenz sprach sich zudem gemeinsam mit den anderen Beteiligten für die Fortführung der Missbrauchsstudie aus. Darüber hinaus wurde die Einrichtung einer nationalen Dienststelle zur Sammlung von Opfermeldungen in die Wege geleitet.