Bistum Hildesheim meldet Rekord bei Kirchensteuereinnahmen

Acht Millionen Euro Überschuss

Das Bistum Hildesheim hat im vergangenen Jahr das höchste Kirchensteuereinkommen seiner Geschichte erzielt. Allerdings hätten die hohe Inflation und deutlich gestiegene Energiepreise die Kaufkraft erheblich geschmälert.

Hildesheimer Dom / © telesniuk (shutterstock)

Das teilte die Diözese auf ihrer Website mit. Laut dem vom Kirchensteuerrat angenommenen Jahresabschluss 2022 nahm das Bistum 183,7 Millionen Euro ein und erwirtschaftete insgesamt einen Überschuss von 8,1 Millionen Euro.

Personalkosten gestiegen

Das Bilanzvolumen stieg den Angaben zufolge um 33,8 Millionen Euro auf 542,8 Millionen. Erheblich gestiegen seien vor allem die Personalkosten von 85,3 Millionen auf 107,5 Millionen. Als Grund nennt die Diözese Rückstellungen für Versorgungsverpflichtungen.

Für die Pensionen von Priestern und kirchlichen Beamten wurden zusätzlich 10,2 Millionen Euro zurückgestellt, für beamtete Lehrkräfte an kirchlichen Schulen 9,4 Millionen Euro. Rund dreiviertel aller Kapitalanlagen des Bistums dienen laut Mitteilung dazu, die Verpflichtungen von Pensionszusagen zu bedienen.

Krisenfeste Rücklagen 

Darüber hinaus konnte das Bistum Hildesheim im vergangenen Jahr seine Rücklagen erhöhen: jene für Risiken von 49 auf 81,6 Millionen, die für Investitionen und Entwicklung von 4,5 auf 7,9 Millionen Euro. Diese Aufstockungen machten das Bistum krisenfester, so Dorota Steinleitner, Leiterin der Finanzabteilung im Bereich Ressourcen des Generalvikariats.

Für das Jahr 2022 hatten letztmalig der bisherige Diözesankirchensteuer- und der Diözesanvermögensverwaltungsrat verantwortlich gezeichnet. Künftig wird ein Diözesanwirtschaftsrat für die finanziellen Weichenstellungen der Diözese zuständig sein. Das neue Gremium soll am 14. Oktober erstmals zusammentreten.

Kirchensteuer

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder an ihre Religionsgemeinschaft. In der Regel beträgt sie neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent. Sie wird auch auf Kapitalerträge erhoben. Rentner und Pensionäre zahlen Kirchensteuer nur, wenn sie Einkommensteuer zahlen.

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Quelle:
KNA