In der Debatte über die Neuregelung des Abtreibungsverbots haben sich der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und der Stuttgarter katholische Bischof Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der gesetzlichen Regelung ausgesprochen.
Sie wollten auch zukünftig in einer zunehmend säkularer werdenden Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens eintreten und zugleich an guten Rahmenbedingungen mitwirken, die es schwangeren Frauen und werdenden Vätern ermöglichen, Ja zum Leben zu sagen, heißt es in einer am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten ökumenischen Erklärung.
Unklare Verbindlichkeit der Beratung
Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich Mitte Oktober für eine teilweise Neuregelung außerhalb des Strafrechts ausgesprochen und sieht die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung nach vorheriger verpflichtender Beratung bis zur 22. Schwangerschaftswoche.
Gohl und Fürst wiesen diese Sichtweise zurück. "Wie diese Verbindlichkeit der Beratung dann noch durchsetzbar wäre, ist völlig unklar", heißt es in der Erklärung.
Unter diesen Umständen wäre eine spätere Aufgabe der verbindlichen Beratung nur folgerichtig.
Verlust für schwangere Frauen und Schutz des Lebens
"Dies wäre aus unserer Sicht aber ein Verlust sowohl für den Schutz des ungeborenen Lebens als auch für die schwangere Frau, denn die Beratung zielt auf eine umfassend informierte und langfristig tragfähige Entscheidung der schwangeren Frau", schreiben sie.
Eine abgestufte Fristenkonzeption, wie die EKD sie vorschlägt, unterscheide willkürlich verschiedene Schwangerschaftsstadien.
EKD-Vorschlag ohne profunde theologische Erklärung?
Sie erhöhe mit der Verschiebung der Sanktionierung auf die 22. Woche den Druck auf die Schwangeren. Daneben bleibe der Vorschlag des Rates der EKD eine profunde theologische Erklärung schuldig.
Damit verlasse er "den jahrzehntelangen ökumenischen Konsens in dieser Frage und schwächt auf Dauer die Bedeutung der Kirchen in ethischen Debatten", kritisierten Gohl und Fürst.