Vatikan erleichtert Whistleblowing in Finanzsachen

Ein Dokument zum Umgang mit Hinweisen

Papst Franziskus will Korruption und andere Finanzstraftaten im Vatikan effektiver bekämpfen. Deshalb sollen es Hinweisgeber in Zukunft einfacher haben. Der Vatikan erleichtert Whistleblowing bei finanziellen Unregelmäßigkeiten.

Symbolbild Geldscheine in einem Umschlag / © Epic Vision (shutterstock)
Symbolbild Geldscheine in einem Umschlag / © Epic Vision ( shutterstock )

Das vatikanische Presseamt veröffentlichte ein Dokument, das den Umgang mit Hinweisen an die internen Wirtschaftsprüfer regelt. Die Regelung gilt sowohl für den Vatikanstaat und seine Behörden als auch für die zentrale Leitung der katholischen Weltkirche - die Römische Kurie - die im Vatikanstaat ihren Sitz hat.

Demnach können Whistleblower ihre Hinweise per E-Mail oder Brief an das Büro des Generalrevisors richten. Auch ein persönliches Gespräch oder ein Video-Anruf sind möglich. Anonym abgegebene Hinweise werden jedoch nicht weiterverfolgt.

Identität bleibt geheim

Der Generalrevisor hat dafür Sorge zu tragen, dass die Identität des Hinweisgebers geheim bleibt. Allein den vatikanischen Justizbehörden muss er den Namen nennen, sollte es etwa zu einer Anklage gegen die Person kommen, gegen die sich die Hinweise richten. 

Der Whistleblower selbst hat keine Strafverfolgung zu befürchten - auch nicht, wenn er gegen das Dienstgeheimnis oder andere Vorschriften verstoßen hat.

Gegen Korruption und Betrug

Angezeigt werden können beim Generalrevisor unter anderem Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Finanzmitteln und bei der Auftragsvergabe sowie Korruptions- und Betrugstaten. Das Dokument nennt zum Beispiel Vatikanangestellte und externe Dienstleister als mögliche Hinweisgeber.

In einer eigenen Erklärung betonte das Büro des Generalrevisors, dass die Verantwortlichkeit für Hinweisgeber bereits durch frühere Regeln geklärt war. Die nun veröffentlichten Präzisierungen seien ein weiterer Schritt für die von Papst Franziskus gewollten Reformen. 

Ziele seien vor allem mehr Transparenz und eine effektivere Korruptionsbekämpfung. Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass es künftig noch mehr derartige Hinweise als in den vergangenen Jahren gibt.

Papst stärkte Befugnisse der Behörde

In der Revisoren-Behörde arbeiten derzeit elf Mitarbeiter, darunter vier Frauen. Die Befugnisse hat Franziskus im Zuge seiner Kurienreform deutlich gestärkt. 

Das Amt des Revisors zählt zu den wenigen Ämtern im Vatikan, die auch in der Zeit zwischen zwei Pontifikaten nicht erlöschen. Generalrevisor ist zurzeit der italienische Wirtschaftsexperte Alessandro Cassinis Righini.

Vatikanisches Strafrecht

Das vatikanische Strafrecht entspricht in großen Teilen dem alten italienischen Strafrecht von 1889, dem sogenannten Codice Zanardelli. Dieses Gesetzeswerk hatte der Vatikanstaat bei seiner Gründung 1929 übernommen.

Damit ist es nach Aussage von Experten ein vorrangig "inquisitorisches System", in dem der Richter eine prominentere Rolle spielt und sich stark in die Beweisführung einmischen kann. Zudem wird bei Strafprozessen im Vatikanstaat mehr schriftlich und weniger mündlich verhandelt als in anderen Ländern.

Justiz Kirche Kirchenasyl Kirchenrecht Gericht Rechtsprechung / © manfredxy  (shutterstock)
Justiz Kirche Kirchenasyl Kirchenrecht Gericht Rechtsprechung / © manfredxy ( shutterstock )
Quelle:
KNA