Der Verzehr gesäuerter Lebensmittel (Chametz) an Armeestützpunkten während des jüdischen Pessachfests darf weiterhin verboten werden. Das Oberste Gericht des Landes lehnte laut einem Bericht der Zeitung "Haaretz" (Sonntagabend) eine Petition ab, die darauf abzielte, das Mitbringverbot für solche Speisen aufzuheben.
Säkulare Interessengruppen und betroffene Eltern sahen in dem Verbot eine schwerwiegende Verletzung der Rechte von Soldaten, die nicht nach den religiösen Speisevorschriften leben. Die Richter werteten den Eingriff jedoch als gering, da es sich um eine auf wenige Tage im Jahr begrenzte Lebensmittel-Beschränkung handele. Ferner sei der Militärdienst naturgemäß mit einer weitgehenden Einschränkung der Freiheitsrechte verbunden. Überdies sahen es die Richter in ihrem einstimmigen Urteil als wichtiges öffentliches Interesse an, dass Soldaten zu dem wichtigen jüdischen Fest koscheres Essen zur Verfügung gestellt wird.
Speisevorschriften in Krankenhäusern
Bereits vor einigen Jahren begann in Israel ein Streit um die Umsetzung jüdisch-religiöser Speisevorschriften in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen. Im Januar 2021 urteilte das Oberste Gericht, dass Krankenhausbesuchern das Mitbringen von unkoscheren Speisen zu Pessach nicht verboten werden darf. Dagegen erließ das Parlament im März 2023 ein Gesetz, das Kliniken die Möglichkeit gibt, das Mitbringen von Chametz zu untersagen.
Gesäuerte Speisen sind nach jüdischem Religionsrecht während der Dauer des einwöchigen Pessachfests verboten. Vor dem Fest, das an die Befreiung des Volkes Israel aus der ägyptischen Sklaverei erinnert, muss alles Chametz aus dem Haus entfernt oder an Nichtjuden verkauft werden. Als Chametz gelten verschiedene Getreidesorten, bei denen im Kontakt ein Säuerungsprozess eintritt. Sowohl das Essen als auch der Besitz von Gesäuertem ist an Pessach untersagt, zudem dürfen Juden während des Pessachfestes keinen Handel mit Gesäuertem treiben. Pessach beginnt in diesem Jahr mit dem Sonnenuntergang des 22. April.