Nach Abschluss aller Zeugenvernehmungen und einer vorläufigen Bewertung sei dem damaligen Kirchenmitarbeiter in den geprüften Verdachtsfällen kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag.
Die involvierten Anwälte hätten noch Zeit, Stellung zu nehmen. Kommen keine neuen Verdachtsmomente hinzu, sei daher in einigen Wochen mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen, so Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss weiter.
Verjährung und die Frage nach strafrechtlicher Relevanz
Die umfangreichen Vernehmungen seit Aufnahme der Ermittlungen hätten gezeigt, dass die Betroffenen entweder bereits volljährig gewesen seien oder die Vorkommnisse nicht mehr genau datieren konnten, führte der Ermittler aus. Außerdem spiele Verjährung eine Rolle. Im Fall eines betroffenen Minderjährigen seien die geschilderten Verhaltensweisen nach vorläufiger Einschätzung strafrechtlich nicht relevant, so von Grotthuss weiter.
Die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter des Siegener Kirchenkreises, dem in den 1990er-Jahren auch Annette Kurschus angehörte und mit dem sie befreundet war, waren im November 2023 über einen Bericht der "Siegener Zeitung" bekannt geworden. Darin erhoben mehrere Männer zusätzlich den Vorwurf, die spätere oberste Bischöfin der evangelischen Kirche in Deutschland sei damals über die Missbrauchsvorwürfe informiert gewesen. Vertuschungsvorwürfe wies Kurschus zurück, trat aber schließlich von all ihren kirchlichen Leitungsämtern zurück.
Staatsanwaltschaft zurückhaltend
Die Staatsanwaltschaft hatte zwischenzeitlich Ermittlungen gegen den Kirchenmitarbeiter aufgenommen, war in ihrer Bewertung, ob es sich um sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener handeln könne, aber stets sehr zurückhaltend gewesen.