Das besagt die am Montag veröffentlichte empirische Untersuchung des Hamburger Rechtswissenschaftlers Jerg Gutmann und seines Brüsseler Kollegen Marek Endrich. Aber auch Autokratien machten vor Papstvisiten Zugeständnisse an den Menschenrechtsschutz.
Beispiele aus Kuba und Philippinen
Als Beispiel verwies das Forscherteam auf Besuche von Johannes Paul II. (1978-2005) auf den Philippinen und Kuba. So habe die katholische Kirche vor der Kuba-Reise 1998 eine Liste politischer Gefangener erstellt, die freigelassen werden sollten. Rund die Hälfte der Inhaftierten seien daraufhin vor oder kurz nach dem Besuch entlassen worden.
Auch vor den Papstbesuchen in den Jahren 2012 und 2015 habe die kubanische Regierung etwa 3.000 Gefangene freigelassen, nachdem die Besuche öffentlich angekündigt worden seien. Dabei handelt es sich der Studie zufolge um keine Ausnahmen.
Alle Papstbesuche außerhalb Italiens seit 1964 untersucht
Analysiert wurden alle Papstbesuche außerhalb Italiens seit dem Jahr 1964, wie es hieß. Durch Lob oder Kritik, die der Papst während seiner Reisen öffentlich äußere, gebe er Regierungen einen Anreiz, die Menschenrechtssituation ihres Landes bereits vor dem eigentlichen Besuch zu verbessern.
Internationale Medienberichte befassten sich anlässlich von Papstbesuchen deutlich stärker mit der Menschenrechtslage des Gastlandes als sonst, so Gutmann. Das liege auch daran, dass sich die katholische Kirche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in den 1960er Jahren internationalen Menschenrechtsschutz als ein Hauptziel gesetzt habe. Die Studie erschien laut Universität Hamburg in der Fachzeitschrift "Comparative Political Studies".