Paderborner Erzbischof bestätigt reformiertes Arbeitsrecht

Als Orientierung und Maßstab

Ende 2022 hatten die deutschen Bischöfe das kirchliche Arbeitsrechts geändert. Dieses bewertet die private Lebensführung von Mitarbeitern nicht mehr rechtlich. Paderborns Erzbischof Udo Bentz hat dies nun endgültig in Kraft gesetzt.

Erzbischof Udo Bentz / © Daniel Pilar (KNA)
Erzbischof Udo Bentz / © Daniel Pilar ( KNA )

Die von den deutschen Bischöfen im November 2022 geänderte sogenannte Grundordnung des kirchlichen Dienstes war vom Übergangsverwalter des Erzbistums, Michael Bredeck, Anfang 2023 zunächst nur vorläufig in Kraft gesetzt worden. Bentz, der am 10. März als neuer Erzbischof eingeführt wurde, hat die Neufassung nun endgültig bestätigt. 

Arbeitsrecht betrifft rund 800.000 Menschen

Danach müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen. Das reformierte kirchliche Arbeitsrecht betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. 

Symbolbild Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. Neu ist vor allem der institutionenorientierte Ansatz. Standen bisher der einzelne Mitarbeitende und dessen persönliche Lebensführung im Fokus, sind jetzt der Arbeitgeber und seine Führungskräfte aufgerufen, den kirchlichen Charakter der Einrichtung zu stärken und zu schützen. 

Auch als Organisation müsse die Kirche deutlich machen, was ihr selbst Orientierung und Maßstab ist, so Bentz. "Die Botschaft Jesu vom liebenden, zugewandten und barmherzigen Gott ist unsere Mitte." Dies gelt es, mit Leben zu füllen.

Wahl von neuem Paderborner Erzbischof

Die Wahl des nächsten Paderborner Erzbischofs können auch katholische Laien mitgestalten. Eine noch zu gründende Gruppe aus 14 Gläubigen werde zusammen mit den 14 Domherren für den Vatikan eine Vorschlagsliste mit Kandidaten erarbeiten, teilte das Erzbistum Paderborn am Dienstag mit. Der Papst schickt dann eine Liste mit drei Namen nach Paderborn zurück. Aus dieser Liste wählt gewöhnlich das Domkapitel den neuen Erzbischof. Sollten sich auch die Gläubigen an dieser Wahl beteiligen dürfen, bräuchte es eine spezielle Zustimmung des Vatikan.

Mittelschiff im Paderborner Dom / © Andreas Kühlken (KNA)
Mittelschiff im Paderborner Dom / © Andreas Kühlken ( KNA )

 

Quelle:
KNA