DOMRADIO.DE: Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften hat aktuell seinen Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der AfD bekräftigt. Aber gilt nicht generell: Kegelverein, Turnverein, Schützenverein: das alles ist Freizeit und die politische Gesinnung sollte Privatsache sein. Muss man das nicht voneinander trennen?
Cornel Hüsch (Rechtsanwalt und seit 40 Jahren Mitglied einer Schützenbruderschaft): Das muss man grundsätzlich voneinander trennen, aber es gibt trotzdem Verbindungen. Es geht um die Werte, um die Grundlagen. Es geht um die Vereinszwecke, die auch einen politischen Inhalt haben können und deshalb auch durchschlagen können auf das private Leben der Mitglieder beziehungsweise für die Möglichkeit, in einem Verein Mitglied zu sein.
DOMRADIO.DE: Der Dachverband hatte am Wochenende den Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD wiederholt, den gab es bereits. Wie verbindlich ist der Beschluss?
Hüsch: Der Unvereinbarkeitsbeschluss hat hohe Verbindlichkeit. Er ist nicht nur vom Präsidium beschlossen worden, sondern auch von der Mitgliederversammlung und gilt als eine Vereinsgrundlage für alle Mitgliedsvereine und damit für alle der über 300.000 Mitglieder.
DOMRADIO.DE: Entscheidend ist vielleicht auch, was mit Nähe zur AfD gemeint ist. Wer ist ungern gesehen bei den Schützen? Ist es der AfD-Politiker, das AfD-Mitglied oder ist es auch der Protestwähler?
Hüsch: Der Beschluss ist da ganz eindeutig. Es geht um die Mitgliedschaft, also um Menschen, die durch die Mitgliedschaft zu einer Partei, zur AfD mehr bekennen als nur ein politisches Interesse für eine politische Richtung.
Sie fühlen sich mit den Zielen und vor allem mit den handelnden Personen besonders verbunden, was sie durch ihre Mitgliedschaft erklärt haben. Es geht also ausschließlich um die Mitglieder der AfD und der Jungen Alternative sowie sonstiger rechtsradikaler und linksradikaler Splittergruppen.
DOMRADIO.DE: Wie wird ein Schützenverein ein unliebsames Mitglied los, wenn sich das vielleicht sogar rechtlich dagegen wehrt, also im Extremfall vor Gericht zieht und auf Wiederaufnahme klagt?
Hüsch: Ein Verein hat grundsätzlich nicht im rechtsfreien freien Raum zu leben, sondern unterliegt der Rechtskontrolle. Jedes Vereinsmitglied kann einen Vereinsausschluss zunächst im Verein und dann auch gerichtlich durch die Amtsgerichte überprüfen lassen. Da wird die Frage zu beantworten sein, ob dieser Unvereinbarkeitsbeschluss mit rechtlichen Grundlagen überein zu bringen ist.
Ich halte das selbstverständlich in diesem Fall für richtig. Denn die Ziele der AfD machen das ganz eindeutig. Wenn man sich zu ihr als Mitglied bekennt und vor allem auch zu den in der AfD ohne Kritik handelnden Personen, den führenden Personen dieser Partei, dann ist die Unvereinbarkeit mit den Zielen und Grundlagen der Schützenbruderschaften ganz eindeutig.
DOMRADIO.DE: Seit einigen Jahren wehrt sich der BHDS gegen Vereinnahmungsversuche der AfD. AfD-Ziel sei es demnach, Traditionsvereine zu unterwandern. Wer sich mit den Schützenbruderschaften nicht auskennt, könnte auf den ersten Blick Parallelen sehen, oder?
Hüsch: Man darf Heimatverbundenheit nicht mit Fremdenfeindlichkeit gleichsetzen. Man darf Traditionen nicht mit Ausgrenzung und politischem, rassistischen und nationalistischen Gedankengut gleichsetzen. Es mag sein, dass sich Bilder ähneln, aber es geht um die Grundlagen, und die Grundlagen sind unvereinbar.
Das Interview führte Tobias Fricke.