Der Berliner Senat hat offensichtlich die geplante Einführung von Religion als ordentlichem Schulfach vorerst gekippt. Warum die Anpassung nicht im neue Schulgesetzentwurf steht, werde Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) erst nach Ostern erläutern, berichtete der Berliner "Tagesspiegel" am Donnerstag. Der Gesetzesentwurf hatte am Dienstag den Senat passiert.
Vorbehaltlich der Zustimmung im Abgeordnetenhaus soll das neue Gesetz zum 1. August in Kraft treten. Die Aufwertung des Religionsunterrichts zum ordentlichen Schulfach war ein Prestigeprojekt der CDU, das sie in den Koalitionsvertrag eingebracht hatte.
Unterrichtsangebote verschiedener Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Bislang ist der Religionsunterricht in Berlin im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern kein ordentliches Schulfach. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD die Einführung eines Wahlpflichtfaches "Weltanschauungen/Religionen" beschlossen. Bei einem solchen Fach können sich die Schülerinnen und Schüler zwischen Unterrichtsangeboten verschiedener Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften entscheiden, die das Fach inhaltlich gestalten. Das bereits bestehende ordentliche Lehrfach Ethik soll in seiner bisherigen Form weiterbestehen.
Unterrichtsangebote der Religionsgemeinschaften sowie des Humanistischen Verbandes gibt es bereits in der Hauptstadt. Sie haben faktisch den Rang von Arbeitsgemeinschaften, die zusätzlich zum Ethikunterricht wählbar sind. Am christlichen, muslimischen und jüdischen Religionsunterricht sowie der Humanistischen Lebenskunde nahmen im vergangenen Schuljahr rund 44 Prozent der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen teil. Das Land Berlin fördert diesen Religions- und Weltanschauungsunterricht in diesem Jahr mit über 67 Millionen Euro.