Sie sehen, "dass es eine Unwucht darstellen kann, die Abtreibung für die Frau generell unter Strafe zu stellen", sagte die EKD-Ratsvorsitzende der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Hamburg. "Wir erhoffen uns einen größeren Schutz für das ungeborene Leben, wenn wir die Rechte der schwangeren Frau stärken."
Der Rat der EKD hatte im Oktober eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich an eine von der Bundesregierung eingesetzte
Expertenkommission richtet. Diese soll klären, ob - und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen - eine Regelung zum
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts möglich ist. Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird.
EKD nicht für eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibung
Die EKD spricht sich nicht für eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibung aus. Sie plädiert jedoch für eine abgestufte Regelung je nach Schwangerschaftsstadium, die im Detail noch näher diskutiert werden müsse. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz will hingegen an der gegenwärtigen Regelung festhalten.
Laut Fehrs will die EKD damit auch die Beziehung zum Partner einer schwangeren Frau berücksichtigen, die zumeist total aus dem Blick gerate. Einbezogen werden solle auch die gesellschaftliche Haltung, die nicht dazu einlade, ein Kind auszutragen, wenn man in prekären Verhältnissen lebe. "Diesen gesamtgesellschaftlichen Aspekt wollen wir stark machen."
Die Umstände für straffreie Abtreibung sind noch zu diskutieren
Unter welchen Umständen genau eine Abtreibung straffrei bleiben kann, ist Fehrs zufolge noch zu diskutieren. "Die Stellungnahme des Rates war ein Beitrag, der diese Debatte bewusst anstoßen wollte." Auch in der evangelischen Kirche gebe es durchaus eine kontroverse Diskussion. "Und die wird in einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe derzeit mit aller Sorgfalt weiterbearbeitet", so die Ratsvorsitzende.