Verhandlung zu Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln

"Priester kann nie privat sein"

Eine ursprünglich für Dienstag geplante Verhandlung vor dem Landgericht über die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln ist vorerst vertagt worden. Als neuer Termin ist der 4. Juni anberaumt worden.

Landgericht Köln (dpa)
Landgericht Köln / ( dpa )

In dem Fall klagt eine Frau auf 830 000 Euro Schmerzensgeld von der Kirche für das ihr zugefügte Leid. Sie ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Die auf Schmerzensgeld klagende frühere Pflegetochter war in den 70er und 80er-Jahren Opfer geworden. Inzwischen wurde der Mann aus dem Klerikerstand entlassen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde die Verhandlung verschoben, nachdem die Kammer einen Hinweis an die Klägerseite gegeben hatte. Darin habe sie dargelegt, dass der bisherige Vortrag aus ihrer Sicht noch nicht den Anspruch trage, der geltend gemacht werde. Fraglich sei unter anderem, inwieweit die Taten des Mannes privates Handeln dargestellt hätten oder in Ausführung seines kirchlichen Amtes geschehen seien. Der Anwalt der Frau erklärte, man werde in dem Fall nun klärend Stellung nehmen. Er verwies darauf, dass aus seiner Sicht ein Priester nie privat sein könne.

In einem ähnlichen Fall hatte das Kölner Landgericht im Juni einem anderen Missbrauchsbetroffenen 300 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Kläger war in den 70er-Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden.

Quelle:
dpa