Das Gericht sah als erwiesen an, dass der 69-Jährige 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Der Angeklagte muss zudem 2.500 Euro Geldstrafe an einen Verein zahlen, der sich gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen einsetzt.
Die Beteiligten können Rechtsmittel einlegen.
Wiederholt sexuell übergriffig
Die Kammer hielt nach Worten des Vorsitzenden Richters vom Donnerstag für erwiesen, dass der Angeklagte gegenüber Jungen in seiner Pfarrei wiederholt sexuell übergriffig wurde - "insbesondere solche mit problembehafteter Kindheit". Die Aussage des Betroffenen und Nebenklägers nannte der Richter "in jeder Hinsicht überzeugend und plausibel".
Mit Blick auf frühere ergebnislose Ermittlungsverfahren wegen sexueller Übergriffe gegen den Angeklagten habe der Nebenkläger mit "erheblichen Nachteilen" und einem Ansehensverlust rechnen müssen.
Der Richter würdigte in der Urteilsbegründung ausdrücklich die Zeugenaussagen weiterer mutmaßlicher Betroffener; sie untermauerten die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe.
Der Richter ging auch auf die Freundschaft des Nebenklägers und des Angeklagten als Erwachsene sowie den Einwand ein, warum der Nebenkläger die Vorwürfe erst Jahre später vorgebracht habe. Der Kontakt werfe Fragen auf, sei aber nachvollziehbar, so der Richter.
Der Angeklagte sei früher die zentrale Person im Leben des Nebenklägers gewesen. Eine Distanzierung hätte die Lage des Zeugen, der heute ebenfalls Priester ist und für den der Angeklagte eine Art Mentor war, womöglich verschlimmert.
Schlussplädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Schlussplädoyers am Nachmittag fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil zwei Zeugen - der Nebenkläger und ein weiterer Mann - nichtöffentlich ausgesagt hatten. Prozessbeteiligte sagten, dass die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft, der Verteidiger hingegen einen Freispruch gefordert hatte.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe nach Angaben seines Verteidigers bis zuletzt zurück. Er soll zum Ende der Verhandlung erneut seine Sicht zu den Anschuldigungen dargelegt haben.
Frühere Ermittlungsverfahren gegen den Mann waren aus unterschiedlichen Gründen eingestellt worden. In der Verhandlung hatten fünf weitere mutmaßliche Betroffene ausgesagt und von sexuellen Übergriffen des Priesters berichtet.
Missbit begrüßte das Urteil
Der Verein "Missbrauchsopfer im Bistum Trier" (Missbit) begrüßte das Urteil, bedauerte aber die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Die Urteilsbegründung zeige, wie wichtig es sei, dass Betroffene sexualisierter Gewalt ihre Fälle melden, auch wenn sie verjährt seien. In diesem Prozess hätten die Aussagen weiterer Betroffener die Glaubwürdigkeit von Anschuldigungen gestützt.
Der Fall schlägt seit Jahren auch in der Kirche Wellen. Seit 2018 befasst sich das Kirchengericht Köln mit Vorwürfen gegen den Mann.
Dort droht dem Beschuldigten schlimmstenfalls eine Entlassung aus dem Priesterstand - die mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden wäre. Das staatliche Urteil könnte sich auf die Entscheidung der Kölner Kirchenrichter auswirken.
Das Bistum Trier steht wegen seines Umgangs mit dem Beschuldigten und den mutmaßlich Betroffenen seit Jahren in der Kritik. So räumte der Bischof vor dem Landgericht in der vergangenen Woche ein, dass das Bistum 2006 Hinweisen zu Anschuldigungen nicht ausreichend nachgegangen sei. Der Beschuldigte wurde 2015 vom Bistum beurlaubt und in Ruhestand geschickt.