"Wir werden die nächsten Schritte dafür auch vorbereiten", sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Montag zur Änderung des Berliner Schulgesetzes. Mit der Schulgesetznovelle habe man das möglich gemacht, was derzeit umsetzbar sei.
Prestigeprojekt der CDU
In der Karwoche war durch einen Bericht des "Tagesspiegels" bekannt geworden, dass der Berliner Senat die geplante Einführung von Religion als ordentliches Schulfach gekippt hatte. Die Aufwertung des Religionsunterrichts zum ordentlichen Schulfach war ein Prestigeprojekt der CDU, das sie in den Koalitionsvertrag eingebracht hatte.
"Es war allen Beteiligten von Anfang an klar, dass eine halbe Legislatur nicht ausreicht, um ein neues Unterrichtsfach einzuführen", betonte Günther-Wünsch. Es gebe bürokratische und rechtliche Rahmenbedingungen, die zeitlich definitiv nicht ausreichten.
"Wir haben den Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften gesagt, wir werden die ersten Pflöcke verbindlich machen und damit die Verbindlichkeit erhöhen."
So geht es laut Günther-Wünsch nun darum, einen Rahmenlehrplan zu stricken und Personal auf Basis dieses Plans bereitzustellen. Auf Grundlage von Paragraf 13 der Schulgesetznovelle werde der Druck auf Schulen erhöht, den Religionsunterricht anzubieten. Zugleich werde es zum Schuljahr 2024/2025 ein Formular geben, das verbindlich die Teilnahme am Religionsunterricht abfragt.
Debatte zur Einführung des Religionsunterrichts
Über die Debatte zur Einführung des Religionsunterrichts in den vergangenen zwei Wochen habe sie sich "besonders gefreut", so die Senatorin. Es sei "vielleicht ein Novum", dass man überhaupt diese Debatte führe.
Bislang ist der Religionsunterricht in Berlin im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern kein ordentliches Schulfach. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD die Einführung eines Wahlpflichtfaches "Weltanschauungen/Religionen" beschlossen.