Das erklärte die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa am Dienstag in Berlin.
Beratungskonzept soll durch eine zweistufige Fristenlösung ersetzt werden
Die Ampel-Kommission schlage nun offenkundig vor, das Beratungskonzept durch eine zweistufige Fristenlösung zu ersetzen. Das erscheine in einer Zeit, in der junge Eltern mit den ersten Ultraschallbildern bereits erlebten, wie sich ihr Kind im Bauch der Mutter entwickelt, lebensfremd.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission will am Montag Empfehlungen vorlegen, ob eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auch außerhalb des Strafrechts möglich wäre.
Wie der "Spiegel" vorab aus dem Abschlussbericht berichtet, sollen Abtreibungen nach Ansicht der Fachleute künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt werden.
"Verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Prüfung"
Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, so die Kommission. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer "verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung" nicht Stand.
Die Kommission legt Empfehlungen vor, die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.
Für die Caritas gelte, die jetzige Regelung ist keine völkerrechtswidrige Kriminalisierung der Abtreibung, sondern sie ist ein ausgewogenes Konzept, das das Leben des Kindes über die Selbstbestimmung der Frau schütze, so die Caritas-Präsidentin weiter.
Bedeutung einer guten Beratung und Begleitung
Deshalb sei es notwendig, dass nach Abgabe des Kommissionsberichts eine gründliche Diskussion über die Vorschläge stattfinde. Bei dieser Diskussion könne die Bedeutung einer guten Beratung und Begleitung werdender Eltern nicht genug unterstrichen werden.
Derzeit ist in Deutschland eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.