Prozess gegen Erzbistum Köln erneut verschoben

"Wegen Verhinderung"

Der Schmerzensgeld-Prozess einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln ist erneut verschoben worden. Urlaubsbedingt soll die Verhandlung statt am 4. Juni nun am 2. Juli am Kölner Landgericht stattfinden.

Blick auf den Kölner Dom / © Tian Ye (shutterstock)

Das bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Zuerst hatte der Bonner "General-Anzeiger" darüber berichtet. Der Termin sei "wegen Verhinderung des Beklagtenvertreters" aufgehoben worden, sagte der Anwalt der Betroffenen, Eberhard Luetjohann, der Zeitung.

Klägerin ist eine heute 57-Jährige, die Pflegetochter des 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priesters U. war. Die Frau fordert im Zuge der Amtshaftung vom Erzbistum Köln 850.000 Euro Entschädigung. 

Landgericht Köln (dpa)
Landgericht Köln / ( dpa )

Die zunächst auf den 9. April angesetzte Verhandlung verschob das Landgericht. Grund sei der Hinweis der zuständigen fünften Zivilkammer an die Klägerseite, dass nach vorläufiger Prüfung der Vorwurf der Amtspflichtverletzung noch nicht hinreichend dargelegt worden sei. Es stelle sich die Frage, inwieweit der Missbrauch im privaten Bereich des Priesters oder in Ausübung seines Amtes erfolgt sei.

Das Erzbistum weist in dem Fall laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" den Schmerzensgeldanspruch zurück. In ihrer Klage-Erwiderung führten die Bistumsanwälte aus, dass die Missbrauchstaten in U.s Wohnung begangen worden seien und ein Zusammenhang mit Dienstpflichten als Priester nicht ersichtlich sei.

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )

 

Quelle:
KNA