Mehrheit in Deutschland ist für Gottesbezug im Grundgesetz

"So wahr mir Gott helfe"

Das Grundgesetz Deutschlands beginnt mit einem Bezug auf Gott. Ist das eine überkommene Formulierung oder so genau richtig? Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zeigt ein gemischtes Bild. Ein Großteil ist jedoch dafür.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland / © Julian Stratenschulte (dpa)
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Laut einer Umfrage finden es 45 Prozent der Deutschen richtig, dass das Grundgesetz mit einem Bezug auf Gott eingeleitet wird. 34 Prozent halten es dagegen für falsch, wie aus einer Umfrage des Kölner Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hervorgeht. 

Am positivsten bewerteten Wählerinnen und Wähler der CDU und der FDP den Gottesbezug in der Verfassung. Unter Grünen- und Linken-Wählern lehnt etwa die Hälfte die Nennung von Gott in der Präambel ab.

75. Jubiläum 

Während in Westdeutschland 46 Prozent der Befragten den Gottesbezug richtig finden, sind es im Osten 41 Prozent. Von Befragten mit Migrationshintergrund befürwortete ihn genau jeder Zweite, von Menschen ohne ausländische Wurzeln 44 Prozent.

Am Donnerstag hat das Grundgesetz 75. Jubiläum. Der erste Satz der Präambel lautet: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Für die Umfrage wurden zwischen dem 22. und 24. April Online-Interviews mit 2.032 Personen geführt.

Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben und ist so Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von staatlichen Institutionen und andere Gesetze verankert. Das Grundgesetz begrenzt staatliche Machtausübung durch demokratische Kontrolle.

Grundgesetz / © Jens Kalaene (dpa)
Grundgesetz / © Jens Kalaene ( dpa )
Quelle:
KNA