Das Grundgesetz und der Gottesbezug unter der Lupe

Platzhalter für das Höhere

Wie kam denn Gott in unser Grundgesetz? 70 Jahre nach Inkrafttreten stellen sich Fragen nach dem Gottesbezug, der Menschenwürde, dem Lebensrecht und der Religionsfreiheit mehr denn je. Eine Spurensuche.

Gottesbezug in Verfassung  / © Marcus Brandt (dpa)
Gottesbezug in Verfassung / © Marcus Brandt ( dpa )

DOMRADIO.DE: Direkt in der Präambel des Grundgesetzes heißt es: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das deutsche Volk […] dieses Grundgesetz gegeben". Jetzt ist Deutschland ja kein Gottesstaat und in den Verfassungen vorher gab es diesen Gottesbezug auch gar nicht. Das war also ein Novum. Wie kam denn Gott in unser Grundgesetz?

Josef Bordat (Autor): Der Gottesbezug hat natürlich eine christliche Konnotation. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren zum großen Teil Christen und haben sich eben den christlichen Gott vorgestellt. Es ist aber ein offener Gottesbegriff. Es ist eine "nominatio dei" (Nennung Gottes, Anm. d. Red.) und keine "invocatio dei" (Anrufung Gottes, Anm. d. Red.). Die Verfassung wird nicht im Namen Gottes erlassen, sondern Gott wird dort hineingenommen, um eine Appellationsinstanz zu haben, die über die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Alltagsgeschäfte auch vor dem Hintergrund der Geschichte als Akt der Demut hinausweist.

Die Zeit der Nazis war gerade vorbei und man hatte ja die Erfahrung gemacht, dass sich auch der Staat zu einem praktisch göttlichen Konstrukt aufblähen kann. Und davor wollte man Deutschland für die Zukunft schützen. Es sollte also nicht mehr möglich sein, dass sich etwa politische Parteien oder andere Kräfte in der Gesellschaft so überhöhen. Da hatte man dann den Gottesbezug als einen Akt der Demut des Menschen mit hineingenommen.

DOMRADIO.DE: Artikel 1 des Grundgesetzes ist bekannt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Aber nicht jeder weiß, dass auch das auf christlichen Wurzeln beruht. Inwiefern?

Bordat: Dahinter steht sicherlich der schöpfungstheologische Gedanke, dass der Mensch des Ebenbildes Gottes unbedingt würdig sei.

Zum anderen lohnt sich ein christologischer Blick: Gott identifiziert sich mit den Menschen so sehr, dass er selbst Mensch wird. Siehe Weihnachten. Hier steht natürlich im Raum, dass der Mensch eine so große Würde hat, dass sie nicht von anderen Menschen aberkannt werden kann und sich dem konventionalistischen Zugriff etwa in einem Parlament entzieht, weil sie von Gott herrührt.

DOMRADIO.DE: Gottesbezug und Menschenwürde sind also unverkennbar christliche Einträge im Grundgesetz. Aber wie christlich ist denn unsere Verfassung unterm Strich?

Bordat: Es gibt noch andere Aspekte im Grundgesetz, die durchaus christlichen Bezug haben, etwa Artikel 2, das Lebensrecht. Das ist tatsächlich so gemeint, dass es jeden Menschen betrifft und jeder Mensch von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod geschützt ist. Das steht so explizit nicht drin, aber es tritt aus den Akten des Parlamentarischen Rates deutlich hervor, dass das menschliche Leben insgesamt geschützt ist. Und es ist ja nun sehr katholisch, so einen Lebensbegriff hier zugrunde zu legen.

Zum anderen gibt es natürlich auch die Freiheitsrechte in Artikel 4, also die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das ist auch etwas, was mit dem Christentum zu tun hat. Freiheit ist auch ein Wert im Christentum. Insofern spielt das auch eine Rolle. Natürlich gibt es auch noch die technischen Regelungen zur Kirche, zum Staatskirchenverhältnis, Artikel 140 Grundgesetz. Da spielt auch nochmal das Christentum eine Rolle. Insofern ist schon vieles im Grundgesetz christlich durchsetzt.

DOMRADIO.DE: Wird denn diese christliche Ausrichtung auch in der praktischen Politik umgesetzt? Ist sie im alltäglichen Leben wiederzuerkennen?

Josef Bordat (Philosoph und Publizist): Das ist natürlich die große Frage und sicherlich schwierig zu beantworten. Wie füllen wir eigentlich solche Begriffe wie Würde im Alltag? Was ist eine Verletzung der Würde? Es gibt sicherlich Dinge, die absolut klar sind, etwa das Verbot der Folter. Es ist glaube ich unbestritten, dass hier ein Würdeverstoß vorläge, wenn man einen Menschen foltert.

Aber wie sieht es etwa mit Hartz IV-Sätzen aus? Gibt es da eine bestimmte Untergrenze, ab der die Würde des Menschen verletzt wäre? Wie sieht es mit Fragen die Migration und Flüchtlinge betreffend aus? Gibt es da Aspekte, die die Würde des Menschen betreffen?

Es gibt viele, viele Themen, wo man sicherlich darüber nachdenken könnte, diese grundlegenden Regeln des Grundgesetzes mal wieder ernster in die Praxis einzubringen und tatsächlich zu berücksichtigen.

DOMRADIO.DE: Jetzt gibt es aber auf der anderen Seite viele Menschen, die fordern, dass Religion Privatsache sein solle und aus dem Grundgesetz herausgestrichen werden solle. Immer weniger Menschen gehören einer Religionsgemeinschaft an. Und in die europäische Verfassung hat es der Gottesbezug gar nicht geschafft. Halten Sie den Gottesbezug denn noch für zeitgemäß?

Bordat: Unbedingt. Es ist ja kein Gottesbezug, der sich explizit auf ein bestimmtes Gottesbild bezieht, sondern es ist eine Art Platzhalter für das Höhere. Da kann beispielsweise der nicht glaubende Mensch auch sein eigenes Gewissen einsetzen. Oder er oder sie setzt eine andere Idee des Höheren ein, die dann dazu führt, dass bei konkreten Regelungen immer gefragt wird, was den Tag auch überdauern würde.

Ich muss mich auf etwas beziehen, was sozusagen außerhalb der konventionalistischen, technischen Regelungen steht. Das ist natürlich für den Christen Gott. Wir müssen uns immer überlegen, was wohl Jesus dazu sagen würde. Wie kann ich mit einer bestimmten Auffassung vor Gott bestehen?

Derjenige, der das nicht vermag, der also keinen Gottesglauben hat, der mag sich da etwas anderes vorstellen. Dass so etwas überhaupt als Akt der Demut Teil der Verfassung ist, halte ich für sehr, sehr wichtig.

Hinweis:

Das Interview führte Heike Sicconi. Josef Bordat ist Autor, er hat das Buch geschrieben: "Ewiges im Provisorium – Das Grundgesetz im Lichte des christlichen Glaubens". 


Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" / © Christian Thiel (shutterstock)
Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" / © Christian Thiel ( shutterstock )
Quelle:
DR
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