Erste Klage von Missbrauchsopfer gegen Bistum Trier

Angemessene Entschädigung gefordert

Auch im Bistum Trier klagt nun ein Missbrauchsbetroffener gegen die Diözese, so die Betroffeneninitiative Missbit. Weitere Klagen sollen folgen. Die negativen Auswirkungen der Tat seien immer noch gravierend.

Archiv: Demonstration des Vereins "Missbrauchsopfer im Bistum Trier" (Missbit) am 16. Dezember 2021 vor dem Dom in Trier / © Anna Fries (KNA)
Archiv: Demonstration des Vereins "Missbrauchsopfer im Bistum Trier" (Missbit) am 16. Dezember 2021 vor dem Dom in Trier / © Anna Fries ( KNA )

Nach Angaben der Trierer Initiative Missbit gibt es eine erste Klage eines Betroffenen sexuellen Missbrauchs gegen das katholische Bistum Trier. "Seit zwei Tagen liegt die Klageschrift dem Landgericht Trier vor", teilte Missbit am Donnerstag in Trier mit.

Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die Klage werde nun dem Trierer Bischof Stephan Ackermann zugestellt. Dem Kläger gehe es darum, angemessen entschädigt zu werden - dafür, dass er von seinem Heimatpfarrer und Religionslehrer in Longuich (Mosel) jahrelang als Schulkind in nicht beschreibbarer Weise vergewaltigt wurde, so Missbit.

Bislang nur geringe Summen gezahlt

Die Folgen der Taten seien gravierend gewesen und seien es noch: "Sie reichen von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis hin zu Suizidversuchen", so Missbit. Das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids habe für die schweren Folgeschäden "nur eine lächerlich geringfügige Summe zugestanden".

Die Summe wurde in der Mitteilung zunächst nicht genannt. Zwei weitere Klageeinreichungen seien in unmittelbarer Vorbereitung, hieß es.

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )

 

Quelle:
KNA