Berufungsverfahren gegen Pastor Latzel wegen Volksverhetzung

Vier Verhandlungstermine geplant

Seit Jahren laufen Prozesse gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel, der sich abfällig über Homosexuelle geäußert hat. Die wichtigste Frage in der zweiten Berufung ist, ob seine Worte von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Autor/in:
Dieter Sell
Olaf Latzel (dpa)
Olaf Latzel / ( dpa )

Alles auf Anfang: An diesem Mittwoch beginnt am Landgericht in Bremen der dritte Prozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel. Dem 56-jährigen Theologen der konservativen Bremer St. Martini-Gemeinde wird Volksverhetzung vorgeworfen. Latzel hatte sich in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" im Oktober 2019 abfällig über die "Gender-Bewegung" und über Homosexuelle geäußert.

Das Verfahren zieht sich mittlerweile über Jahre hin. Das Bremer Amtsgericht hatte Latzel aufgrund dieser zeitweise auch im Internet auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Pastors veröffentlichten Einlassungen im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. In der nächsten Instanz hatte ihn das Landgericht in einer Berufung am 20. Mai 2022 freigesprochen. Die Begründung: Seine Worte seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Freispruch lückenhaft

Dagegen hatte wiederum die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt Revision eingelegt und Erfolg gehabt. Das Gericht monierte, das Urteil zum Freispruch sei lückenhaft gewesen. In der Verhandlung kritisierte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Florian Maaß, der Freispruch sei nicht ausreichend begründet, weil das Eheseminar im Urteil nicht vollständig wiedergegeben sei. Zum Verständnis dessen, was Latzel gesagt habe, müssten Gedankengänge und Überleitungen nachvollziehbar sein.

Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Cameris (shutterstock)
Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Cameris ( shutterstock )

In der Urteilsbegründung des OLG sagte der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Schromeck mit Blick auf die Grundrechte auch, dass die Menschenwürde die Religionsfreiheit beschränke. Natürlich könne man sich kritisch zur Homosexualität äußern. Dann aber komme es auf Form und Wortwahl an.

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes geht das Verfahren nun zurück an das Landgericht und muss dort von einer anderen Berufungskammer neu aufgerollt werden. Mit diesem Mittwoch sind zunächst vier Verhandlungstermine eingeplant. "Bisher sind weder Zeugen noch Sachverständige eingeladen", sagte ein Sprecher des Landgerichtes dem Evangelischen Pressedienst (epd) und ergänzte: "Ich gehe davon aus, dass der Ablauf des Verfahrens am ersten Tag erörtert werden soll und die weiteren Tage dann entsprechend angepasst werden."

Einstellung wegen Auflagen

Denkbar ist auch, dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird. "Bitte beten Sie, dass das Verfahren ein gutes Ende nimmt oder der durch das Gericht vorgeschlagenen Einstellung gegen Auflage noch durch die Staatsanwaltschaft zugestimmt wird", heißt es auf der Internetseite von Latzels Gemeinde. Die Aufhebung des Freispruches am Oberlandesgericht sei für Pastor Latzel und die Gemeinde "eine immense Belastung".

Vor etwa 30 Ehepaaren hatte Latzel gesagt, Homosexualität sei eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Er warnte vor einer "Homolobby". Und auch: "Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch." Eine Tonaufnahme davon war mit Zustimmung des Pastors auf Latzels Youtube-Kanal veröffentlicht worden, der aktuell knapp 60.000 Abonnenten hat. Später wurde der Mitschnitt gelöscht, Latzel entschuldigte sich für seine Worte.

Ruhendes Disziplinarverfahren

Der Theologe ist seit Dezember 2007 Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche. Aufgrund seiner Äußerungen hat die Kirchenleitung im Oktober 2019 ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, das allerdings momentan ruht. Sobald ein rechtskräftiges Urteil feststehe, werde das Verfahren wieder aufgenommen, hieß es. Der dann mögliche Strafrahmen hänge direkt vom finalen Urteil ab, das die Kirchenleitung auf der Basis der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen und bewerten werde.

Quelle:
epd