Die Betroffenenorganisation "Eckiger Tisch" kritisiert, dass bei dem zu Beginn der Weltsynode geplanten Bußakt keine Betroffenen sexualisierter Gewalt beteiligt wurden. Die Planung zeige, wie wenig die katholische Kirche verstanden habe oder verstehen wolle, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Die Kirche und Papst Franziskus verpassten damit wieder eine Gelegenheit. Sie ergreife nicht die Chance, auf ihre Opfer zuzugehen. Betroffene hätten dem Papst und seinen Vertretern mehr als einmal angeboten, ins Gespräch zu kommen.
Es sei zwar richtig, auf den Zusammenhang der Reformbemühungen mit dem weltweiten katholischen Missbrauchsskandal hinzuweisen, die Umsetzung sei allerdings gescheitert "an der Weigerung der Verantwortlichen einen ehrlichen Schritt auf ihre Opfer zuzumachen, anstatt ihnen eine Inszenierung mit der Geste der Macht gegenüberzutreten". Das Vorgehen zeige, dass die Kirche ihre Macht nicht abgeben wolle: "Was ist eine Entschuldigung und eine Bußübung wert, ohne Gegenüber? Ohne die Verletzten und Beleidigten, ohne die betroffenen Menschen?"
Verfehlungen gegenüber "Unschuldigen und Schutzlosen"
Papst Franziskus hatte Mitte September angekündigt, die letzte Tagung der Weltsynode mit einem großen öffentlichen Bußakt wegen der Verfehlungen der Kirche zu beginnen, insbesondere im Umgang mit sexuellem Missbrauch. Dabei solle es vor allem um Verfehlungen gegenüber den "Unschuldigen und Schutzlosen" gehen, erläuterte der Generalsekretär der Synode, Kardinal Mario Grech. Die finale Sitzung der Weltsynode tagt vom Mittwoch bis zum 27. Oktober im Vatikan.
Thema der Synode sind neue Mitberatungs- und Mitbestimmungswege in der katholischen Kirche. Der Bußakt soll am Vorabend des Beratungsbeginns der Synode im Petersdom stattfinden, also am Dienstagabend, dem 1. Oktober. Der "Eckige Tisch" wurde 2010 als Betroffeneninitiative für Menschen gegründet, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt im Kontext der katholischen Kirche erfahren haben. Er setzt sich ein für Aufarbeitung, Hilfe für die Betroffenen und eine angemessene Entschädigung.