35 Jahre nach dem Sturz der kommunistischen Herrschaft in Prag haben die Tschechische Republik und der Vatikan einen Grundlagenvertrag über die Beziehungen von Staat und Kirche unterzeichnet. Dies teilte der vatikanische Pressesaal am Donnerstag mit. Für den Heiligen Stuhl unterzeichnete Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin das Abkommen, für Tschechien tat dies Regierungschef Petr Fiala.
Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche
Das Vertragswerk besteht aus 16 Artikeln. Laut der Vatikanmitteilung fördert es die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche zum Wohl des tschechischen Volkes und garantiert die Freiheit der Kirche bei der Erfüllung ihres Auftrags. Es unterstreiche die freie Religionsausübung der Menschen im Rahmen der staatlichen Gesetze.
Ferner erkenne der Staat mit diesem Vertrag die Freiheit der Kirche an, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln. Zudem werde damit der Respekt von Verweigerungen aus Gewissensgründen im Wehrdienst und innerhalb des medizinischen Dienstes garantiert.
Desweiteren erkennt laut der Mitteilung die Republik Tschechien die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses ohne Bedingungen und Grenzen an, dies gilt analog auch außerhalb des Beichtstuhls für Mitarbeiter der Seelsorge. Ebenso erleichtert der Vertrag die katholische Seelsorge in den Streitkräften und bei der Polizei.
Hürde der Ratifizierung durch das Parlament
Bevor er in Kraft tritt, muss der Vertrag noch vom Papst sowie vom Tschechischen Parlament ratifiziert werden. Anfang der 2000er Jahre war schon einmal ein Abkommen ausgehandelt worden. Das tschechische Parlament lehnte dessen Ratifikation 2003 aber ab. Der damalige Präsident Vaclav Klaus und ein Teil der Parlamentarier argumentierten seinerzeit mit einer angeblichen Privilegierung der katholischen Kirche gegenüber anderen Religionsgemeinschaften.