Missbrauchsbeauftragte bezeichnet Missbrauchsgesetz als "Meilenstein"

Kinderschutz zur prioritären Aufgabe machen

Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bundesregierung Kerstin Claus hat das geplante Anti-Missbrauchsgesetz als "Meilenstein" im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bezeichnet.

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs  / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hat das geplante Anti-Missbrauchsgesetz als "Meilenstein" im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Claus sagte bei der Sachverständigenanhörung des Bundestags am Montag in Berlin, die stärkste Wirkung werde die künftige Berichtspflicht ihres Amtes an den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundesrat entfalten.

Die Berichte, die auf empirischer Forschung basieren, würden künftig allen Beteiligten deutlich machen, in welchem Maß Kinder und Jugendliche sexueller Gewalt ausgesetzt seien und die Lücken im Kinderschutz sichtbar machen, sagte Claus. "Wir brauchen diese Zahlen", betonte sie. Jede künftige Regierung müsse und könne auf dieser Grundlage Kinderschutz zur prioritären Aufgabe machen, sagte Claus. Das Gesetz sei "eine große Chance, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen". Mehr getan werden müsse aber, um den wachsenden Gefahren im digitalen Raum zu begegnen, forderte Claus.

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" will die Ampel-Koalition das Amt der Missbrauchsbeauftragten, den Betroffenenrat und die unabhängige Aufarbeitungskommission gesetzlich absichern und ihre Kompetenzen erweitern. Betroffene sollen bei der individuellen Aufarbeitung unterstützt werden und Einsicht nehmen können in Behörden-Akten. Außerdem soll die Prävention verstärkt werden.

Missbrauchsbeauftragte will klare Regeln für Betroffenen-Beteiligung

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, will Regeln für die Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen erarbeiten. Sie erklärte am 2. November in Berlin, bisher habe es immer wieder Konflikte gegeben, weil die Mitarbeit von Betroffenen nicht klar und verbindlich geregelt sei. Es müsse sichergestellt werden, dass ihre Perspektive "von Anfang an gleichberechtigt" eingebracht werde und Entscheidungen gemeinsam getroffen würden, erklärte die Missbrauchsbeauftragte.

Kerstin Claus / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Kerstin Claus / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )
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epd