Caritas will Bundestagbeschluss über Pränatal-Tests

Keine Reihenuntersuchung

Der Deutsche Caritasverband hat den Bundestag dazu aufgefordert, eine Initiative gegen Routinetests auf Behinderungen bei Ungeborenen wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Laut Abrechnungszahlen wird jede dritte Schwangere getestet.

Symbolbild Bluttest / © Alex Traksel (shutterstock)

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa verlangte am Montag in Berlin eine Beratung über eine fraktionsübergreifende Initiative noch in diesem Jahr. Es sei höchste Zeit, sich darauf zu verständigen, die Anwendung der Tests zu beobachten, erklärte sie.

Eva-Maria Welskop-Deffaa / © Gordon Welters (KNA)
Eva-Maria Welskop-Deffaa / © Gordon Welters ( KNA )

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition am vergangenen Mittwoch hat der Bundestag fast alle Entscheidungen und Beratungen vorläufig ausgesetzt. Darunter ist auch der Antrag einer Abgeordnetengruppe, die Folgen der Kassenzulassung vorgeburtlicher Schwangeren-Bluttest auszuwerten. Mit den nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) kann etwa das Down-Syndrom beim Ungeborenen erkannt werden.

Auswirkungen  überprüfen

Nach Angaben der den Tests kritisch gegenüberstehenden interfraktionellen Abgeordnetengruppe zur Pränataldiagnostik zeigen Abrechnungszahlen der Krankenkassen, dass die Bluttests bei mehr als einem Drittel der Schwangeren gemacht werden. Die Tests dürften aber nicht als Reihenuntersuchung eingesetzt werden, erklärte die Gruppe. Darüber habe im Bundestag Einigkeit bestanden, als die Kassenzulassung beschlossen wurde.

Da die Entwicklung molekulargenetischer Tests weiter voranschreite, sei es dringend geboten, die Auswirkungen zu überprüfen und Grenzen zu definieren, fordern die Abgeordneten. Ähnlich äußerte sich eine Mehrheit der zu dem Antrag geladenen Sachverständigen. Die Kosten für die Bluttests werden seit Juli 2022 von den Krankenkassen übernommen. Vorher mussten die Schwangeren sie selbst bezahlen.

Pränataldiagnostik

Bei der Pränataldiagnostik (PND) wird über die reguläre Schwangerenvorsorge hinaus gezielt nach Auffälligkeiten beim ungeborenen Kind gesucht. Die Grenzen zwischen der Standardvorsorge und der Pränataldiagnostik sind oft fließend. Grundsätzlich wird bei der PND zwischen "nicht-invasiven" und "invasiven" Methoden unterschieden.

Ultraschallbild eines Ungeborenen auf einem Monitor während einer Ultraschalluntersuchung in einer Praxis für Pränataldiagnostik / ©  Julia Steinbrecht (KNA)
Ultraschallbild eines Ungeborenen auf einem Monitor während einer Ultraschalluntersuchung in einer Praxis für Pränataldiagnostik / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
epd